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Dies & Das

sorgfältige Recherche – sachliche Berichterstattung – Aktualität und Themenvielfalt – informierte Analysen und Kommentare

Hilfestellung für diese absichtliche Verarmung!

Laut österreichischer Verfassung dürfen die Energieversorger die Grundversorgung nicht ablehnen, obwohl derzeit in Wien (SPÖ), Niederösterreich (ÖVP), Burgenland (SPÖ), Salzburg (ÖVP) und Kärnten (SPÖ) im November 2022 ein Landesgesetz herausgekommen ist, wo der Kunde kein Recht auf die Grundversorgung besitzt. Dies wird derzeit vom Verbraucherschutz geklagt!