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Rechtsanwaltsprüfung bei der Rechtsanwaltskammer Wien

Aus informierten Kreisen wurde dem der-schandstaat.info zugetragen, dass Jeder die Rechtsanwaltsprüfung bei der Rechtsanwaltskammer Wien besteht.

Dies könnte das weit verbreitete Anwaltsversagen erklären.

Daher stellte der-schandstaat.info nach dem Auskunftspflichtgesetz am 27 09 2023 folgende Anfrage an das Justizministerium und an die Rechtsanwaltskammer Wien: “„Wie viele Rechtsanwaltsanwärter haben in den Jahren 2023, 2022, 2021 und 2020 die Anwaltsprüfung nicht bestanden?

Die Grüne Justizministerin ließ nun mitteilen: “Bezugnehmend auf Ihre Eingabe vom 29. März 2024 wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 1 Abs. 2 Auskunftspflichtgesetz berufliche Vertretungen, zu denen auch die Rechtsanwaltskammern zählen, nur gegenüber den ihnen jeweils Zugehörigen auskunftspflichtig sind.

Der § 1 Abs 2 Auskunftspflichtgesetz lautet: “Auskünfte sind nur in einem solchen Umfang zu erteilen, der die Besorgung der übrigen Aufgaben der Verwaltung nicht wesentlich beeinträchtigt; berufliche Vertretungen sind nur gegenüber den ihnen jeweils Zugehörigen auskunftspflichtig und dies insoweit, als dadurch die ordnungsgemäße Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben nicht verhindert wird. Sie sind nicht zu erteilen, wenn sie offenbar mutwillig verlangt werden.

Auch wenn das Gesetz keine Auskunftspflicht vorsieht, heißt dies nicht, dass eine Auskunft verboten ist. Die Rechtsanwaltskammer Wien ist durch das Gesetz nicht gehindert, die Zahlen offen zu legen.

Solange die Zahlen verheimlicht werden, bleibt der Verdacht, dass jeder Idiot die Rechtsanwaltsprüfung schafft, weiterhin bestehen.