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6 Jahre bei Gericht ohne Verhandlung – EGMR weist Beschwerde ab

Unser Leser deckte Steuergeldverschwendung in der Bundesheer-EDV auf. Anstatt die Verantwortlichen zur Verantwortung zu ziehen wurde unser Leser gemobbt und entlassen.
Aufgrund Mobbings ist er nun zu 50% behindert und beantragte er die Berufsunfähigkeitspension.
Ohne, dass eine Begutachtung stattfand, wies die PVA den Antrag auf Berufsunfähigkeit ab.
Dagegen erhob unser Leser am 06 11 2017 Klage beim ASG-Wien.

Die Volksanwaltschaft stellte bereits am 30 04 2019 fest: „Von dieser Stellungnahme ausgehend kritisiert die Volksanwaltschaft, dass das Gericht über Ihren bereits im Juni 2018 gestellten Ablehnungsantrag der bestellten medizinischen Sachverständigen erst nach Ablauf von neun Monaten, nämlich mit Beschluss vom 7. März 2019, entschieden hat. Abschließend möchte ich nicht unerwähnt lassen, dass die Präsidentin des Arbeits- und Sozialgerichtes Wien in Aussicht gestellt hat, den weiteren Verfahrensfortgang zu überwachen. Es ist daher davon auszugehen, dass es zu keinen weiteren Verzögerungen im Verfahren kommt.

Dem entgegen befand sich die Klage 2023 immer noch in der ersten Instanz, und wurde nicht einmal eine Begutachtung durchgeführt. Bis auf einen Richterwechsel geschah in den 6 Jahren nichts. Nicht einmal eine einzige Tagsatzung wurde in all den 6 Jahren abgehalten!

Unser Leser sah in der österreichischen Justiz keinen Sinn mehr und zog seine Klage zurück.

Schade um Zeit und Geld“, teilte uns unser Leser mit und brachte eine Beschwerde beim EGMR ein und bemängelte darin die überlange Verfahrensdauer. Er meinte, dass ein Österreicher in Österreich bereits im Kindergarten die Berufsunfähigkeitspension beantragen müsse.

Obwohl bereits die Volksanwaltschaft im Jahre 2019 einen Missstand feststellte, wies der EGMR die Beschwerde nun ab.

Das Urteil ist nicht einmal auf deutsch. Eine Begründung enthält dieses Urteil nicht. Offensichtlich ist der EGMR nicht einmal in der Lage, sein Urteil zu begründen.
Beschwerde Nr. 32892/23
„The European Court of Human Rights, sitting on 11 April 2024 in a single-judge formation pursuant to Articles 24 § 2 and 27 of the Convention, has examined the application as submitted. The application refers to Article 6 § 1 of the Convention and Article 13 of the Convention. The Court finds in the light of all the material in its possession and in so far as the matters complained of are within its competence, that they do not disclose any appearance of a violation of the rights and freedoms set out in the Convention or the Protocols thereto and that the admissibility criteria set out in Articles 34 and 35 of the Convention have not been met. The Court declares the application inadmissible.“

Carlo Ranzoni ist ein Schweizer Jurist und als Vertreter Liechtensteins Richter am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte tätig.


Warum wohl die Kommentarfunktion deaktiviert wurde?

Quelle: https://www.bmi.gv.at/magazinfiles/2018/09_10/taskforce_strafrecht.pdf

Erwähnt wird, dass unser Leser, ein langjähriger Kabinettsmitarbeiter im Bundesministerium für Landesverteidigung, von einem Bundesheer-Mitarbeiter diskriminiert wurde und diesen nun persönlich verklagt. Bundesministerin Caroline Edtstadler ist von der ÖVP und nachweislich – siehe vorigen Artikel – mit Carlo Ranzoni in Verbindung. Bundesministerin für Landesverteidigung Klaudia Tanner, ebenfalls von der ÖVP, und mit BM Edtstadler in Verbindung, stellt diesem Diskriminierer des Bundesheeres Streithilfe durch die Finanzprokuratur, auf Steuergeld, zur Verfügung. Nicht der Diskriminierte wird von diesem ÖVP-Netzwerk unterstützt, sondern der Diskriminierer!

Eine Begründung ist diesem sogenannten Urteil des sogenannten Richter Carlo Ranzoni nicht einmal entnehmbar. Der Richter und somit der EGMR selbst verstößt damit gegen Art. 45 Abs. 1 EMRK und führt sich damit selbst ad absurdum. Art. 45 Abs. 1 EMRK besagt, “Urteile sowie Entscheidungen, mit denen Beschwerden für zulässig oder für unzulässig erklärt werden, werden begründet.

Unser Leser sicherte uns zu, nun mehrere Beschwerden beim EGMR einbringen zu wollen, um die Öffentlichkeit über den freien Fall des Rechtsstaates und damit der Demokratie zu informieren. Denn die Justiz ist eine tragende Säule der Demokratie. Der breiten Öffentlichkeit soll bewusst werden, welches System jeder Einzelne mit seinen Steuern finanziert, ganz gleich, welche Partei er wählt. So unser Leser abschließend.

Es wurde bereits eine Vielzahl an Parteien gegründet. Allen gemeinsam ist jedoch, einmal in Regierungsfunktion, unterscheiden sie sich nicht mehr von den abgewählten Vorgängerregierungen. Anscheinend ist die Demokratie nur eine Worthülse, was mit gegenständlichem Urteil des EGMR zu zeigen war. Hiermit schließt sich der Kreis. Es existiert sohin in Wirklichkeit keine Demokratie. Es ist ein Etikettenschwindel. Denn wo Demokratie daraufsteht, ist in Wirklichkeit keine Demokratie drinnen. Entweder ist die sogenannte Demokratie fremdgesteuert, oder sind die gut bezahlten Ausführenden der Demokratie schlichtweg unfähig. Liegt hier ein Auswahlversagen bei den Postenbesetzungen vor, oder erfolgt die Postenbesetzung fremdgesteuert. Das würde bedeuten, dass fremdgesteuert nicht die Bestgeeignetsten die Posten erhalten.
Dieses Thema fand bereits in die Rechtsliteratur Eingang:

Veröffentlichungen über den EGMR

Univ. Prof. Dr. Peter Hilpold im Artikel “Ischgl: Hat wieder wer das Licht ausgemacht?” in der Presse vom 30.08.2023:
Eine Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) wäre zwar kostenlos, ist aber weitgehend aussichtslos. Mit einer Zulassungsrate von fünf Prozent kann man diesen Weg nunmehr weitgehend außer Acht lassen. Renommierte Rechtsexperten protestieren vehement gegen diesen Zustand.
Weiters:
Das EGMR-System bedürfte dringend einer umfassenden Reform. Die weitgehende Ex-ante-Aussichtslosigkeit von EGMR-Beschwerden scheint bekannt zu sein (prominente Anwälte raten von einer Beschwerde mittlerweile präventiv ab!), aber nicht der breiteren Öffentlichkeit; dasselbe gilt wohl auch für Teile der Wissenschaft.
Der Autor Dr. Peter Hilpold (* 1965) studierte Rechtswissenschaften, Volkswirtschafts- und Betriebswirtschaftslehre. Seit 2001 ist er Professor für Völker-, Europa- und Vergleichendes Öffentliches Recht an der Universität Innsbruck.

Dr. Eduard Christian Schöpfer, Mitarbeiter der Redaktion des Newsletter Menschenrechte in Salzburg, hat in einem Leitartikel im Newsletter Menschenrechte 4/2017 in “Zur Unzulässigerklärung von Beschwerden durch den EGMR ohne detaillierte Begründung” schwere Kritik an den regelmäßig unbegründeten Unzulässigkeitserklärungen des EGMR geübt.

Ausblick:

Zur Europawahl 2024: Welche Partei kündigt eine Reformierung des EGMR-Systems an und steht dadurch für Demokratie?

Es ist daher nicht verwunderlich, dass sich weltweit immer mehr Menschen von dieser sogenannten Demokratie der Unterdrücker abwenden, da diese nicht reformierbar ist und daher steuerschonend agieren und in die Selbstverantwortung gehen und eigenständige, autarke Systeme aufbauen. Dass dies den Machthabern ein Dorn im Auge ist, da damit die Untertanen abhanden kommen, und diese neuen Systeme verfolgt werden, dürfte wohl klar sein.

Die römische Antike lehrte bereits anhand der Patrizier und Plebejer wie sich Unterdrückte wehren können. Jedoch ist es im heutigen System nicht mehr möglich, der Unterdrückung durch auswandern zu entkommen, da es sich bei der Unterdrückung um eine globale Agenda handelt und jeden Staat betrifft. Somit ist es nur noch möglich, gegen alle Widerstände und Anfeindungen, im eigenem Staat eine Demokratie aufzubauen, und sich schließlich international zusammenzuschließen.
Im Zeitalter des Internets ist ein weltweiter Erfahrungsaustausch dieser Demokratien untereinander leicht möglich.