Zum Inhalt springen

E-Control – Was tun bei drohender Abschaltung von Strom oder Gas?

E-Control – Was tun bei drohender Abschaltung von Strom oder Gas?

Sie können sich gegenüber jedem Strom- bzw. Gasanbieter auf die sogenannte Grundversorgung berufen. Dieser muss Sie dann mit Energie beliefern und Ihre Anlage darf nicht abgeschaltet werden, solange Sie die Rechnungen aus der Grundversorgung und die Rechnungen für die Netznutzung bezahlen. 

Sie können sich bei Ihrem derzeitigen Anbieter auf die Grundversorgung berufen oder gegenüber jedem anderen Anbieter, der an Ihrer Adresse Strom bzw. Gas liefert. Im Fall der Grundversorgung gilt nämlich eine Verpflichtung zum Vertragsabschluss.

Sie dürfen als Kunde also nicht abgelehnt werden, und zwar auch dann nicht, wenn Sie bei diesem Unternehmen noch offene Forderungen haben.

Wenn Sie sich gegenüber einem Lieferanten auf die Grundversorgung berufen, ist auch der Netzbetreiber verpflichtet, die Netzdienstleistung zu erbringen und damit Ihre Belieferung mit Energie zu ermöglichen. Wenn Sie bereits abgeschaltet wurden, müssen Sie daher rasch wieder eingeschaltet werden.

Sie zahlen bei der Grundversorgung für Strom oder Gas genauso viel, wie die meisten anderen Kunden bei diesem Anbieter bezahlen – also nicht mehr, aber auch nicht weniger.

Jeder Lieferant muss im Internet auf seiner Webseite den Grundversorgungstarif veröffentlichen.

Kontaktieren Sie Ihren Strom- bzw. Gasanbieter und Ihren Netzbetreiber. Teilen Sie mit, dass Sie sich auf die Grundversorgung berufen und dass Sie bereit sind, den Teilbetrag für einen Monat im Voraus zu bezahlen – eine höhere Vorauszahlung darf von Ihnen nicht verlangt werden. Sie können sich auch einen anderen Anbieter Ihrer Wahl suchen und sich ihm gegenüber auf die Grundversorgung berufen.

Sie können die Installation eines Vorauszahlungszählers verlangen!

Sollte Ihr Energieanbieter eine Kaution oder Vorauszahlung fordern, können Sie stattdessen den Einbau eines sogenannten Vorauszahlungszählers verlangen (Prepaymentzähler). Dieser Zähler funktioniert ähnlich wie ein Wertkartentelefon. Sie kaufen im Voraus für einen bestimmten Betrag Strom oder Gas von Ihrem Energieanbieter. Sobald Ihr Guthaben aufgebraucht ist, müssen Sie wieder nachkaufen.

Der Einbau des Vorauszahlungszählers kostet Sie einmalig 24 Euro. Zusätzlich zahlen Sie monatlich 1,92 Euro, solange der Vorauszahlungszähler bei Ihnen eingebaut ist. Der Netzbetreiber muss Ihrem Wunsch nach einem Vorauszahlungszähler nachkommen außer bei sicherheitstechnischen Bedenken, z.B. bei Gas.

Sie können mit dem Strom- oder Gasanbieter und Netzbetreiber vereinbaren, dass bestehende Schulden nach und nach abgezahlt werden, indem ein höherer Preis für die verbrauchten Kilowattstunden eingestellt wird.

Weitere Informationen unter www.e-control.at