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Hilfestellung für diese absichtliche Verarmung!

Hilfestellung für diese absichtliche Verarmung!

Dank der Regierung, derzeit ÖVP und GRÜNE, kommt es aufgrund dieser absichtlichen Inflation zur Verteuerung aller Lebensbereiche. Die Regierung nimmt Ihnen zunächst tausende Euro an Steuergeld weg, und gibt Ihnen wenige hundert Euro davon als Teuerungsausgleich wieder zurück.

Der Vermieter hat daher für sein Objekt höhere Kostenaufwendungen zu stemmen, welche er auf seine Mieter weitergeben muss. Denn der Vermieter erhält keinerlei staatliche Unterstützung. Im schlimmsten Fall verliert der Vermieter sein Objekt, wenn die Mieter ihre Miete nicht bezahlen, und auch das Mietobjekt nicht räumen, und somit eine Klagsflut hereinbricht.

Aufgrund dieser absichtlichen Inflation geraten aber oft Mieter in die Armut.

In dieser Situation besteht unter Umständen die Möglichkeit der Gewährung der Mindestsicherung von derzeit knapp € 1.000,– und einer Mietzinsbeihilfe.

Sie können auch um eine Förderung als Hilfe in besonderen Lebenslagen ansuchen.

Besondere Lebenssituationen können zum Beispiel sein:

  • Drohender Wohnungsverlust (Mietrückstände, Räumungsklage, Delogierungstermin)
  • Unerwartete Kosten im Zusammenhang mit der Energieversorgung (z. B. Jahresabrechnungen)
  • Notwendige Instandsetzung der Wohnung oder Installationsarbeiten
  • Finanzielle Ausgaben für die Anmietung einer Wohnung (Kaution, Provision, Maklergebühren), vor allem zur Beendigung oder Verhinderung von Obdachlosigkeit
  • Sonstige nicht leistbare Ausgaben, die notwendig sind, um die Existenzsicherung zu gewährleisten

Ausserdem können Rundfunkgebührenbefreiung sowie Fernsprechentgeltzuschuss wie auch Rezeptgebührenbefreiung beantragt werden.

Medizinische Versorgung ohne Krankenversicherung bekommt man z. B. im Neunerhaus.at

Geboten wird medizinische Versorgung für obdachlose, wohnungslose und nichtversicherte Menschen: Arztpraxis, Zahnarztpraxis, pflegerisches Angebot, Sozialarbeit, Peer-Beratung, Praxis Psychische Gesundheit zählen zum Angebot.

Im Krankenhaus der Barmherzigen Brüder Wien werden auch unversicherte oder mittellose Personen medizinisch versorgt und pflegerisch betreut.

Vergünstigt können Lebensmittel über die Sozialmärkte, Caritas und dem Roten Kreuz (Tafel, Team Österreich) bezogen werden.

Wie wir berichteten, kann man bei den diversen Energieversorgern um die Grundversorgung ansuchen!

Laut österreichischer Verfassung dürfen die Energieversorger die Grundversorgung nicht ablehnen, obwohl derzeit in Wien (SPÖ), Niederösterreich (ÖVP), Burgenland (SPÖ), Salzburg (ÖVP) und Kärnten (SPÖ) im November 2022 ein Landesgesetz herausgekommen ist, wo der Kunde kein Recht auf die Grundversorgung besitzt. Dies wird derzeit vom Verbraucherschutz geklagt!

Der Kärntner Energieversorger KELAG gesteht den günstigen Tarif nur schutzbedürftigen Kunden mit Hauptwohnsitz in Kärnten zu und verlangt eine GIS-Gebührenbefreiung zum Beweis.

Ein Vorgehen, das laut dem Obmann des unabhängigen Verbraucherschutzvereins Peter Kolba rechtswidrig ist. Eine Musterklage soll nun Rechtssicherheit bringen.

Unternehmen der Telekommunikation, Post, Verkehr, Energie- und Wasserversorgung und Abfallentsorgung sind als Unternehmen der Daseinsvorsorge zur Erbringung von sogenannten Universaldiensten verpflichtet und unterliegen dabei einem Kontrahierungszwang. Diese gesetzlichen Verpflichtungen sollen eine gewisse Grundversorgung an lebenswichtigen Dienstleistungen sicherstellen.

Der Kontrahierungszwang bedeutet, dass diese Unternehmen verpflichtet sind, mit allen, die die allgemeinen Voraussetzungen erfüllen, einen Vertrag abzuschliessen. Diese werden in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) detailliert festgelegt. Dabei dürfen diese Unternehmen hinsichtlich der Vertragsbedingungen niemanden willkürlich benachteiligen. Aufgrund des Kontrahierungszwangs ist es also nicht zulässig, einen Vertragsabschluss grundlos abzulehnen.

Zulässige Ablehnungsgründe sind jedoch beispielsweise im Fall der gewünschten Herstellung eines Internetzugangs die wirtschaftliche Unzumutbarkeit der Anschlussherstellung bzw. die mangelnde Netzverfügbarkeit am betroffenen Standort. 

Rechtsquellen

Alle Konsumenten haben seit dem 18.09.2016 ein Recht auf ein Basiskonto. Ein Basiskonto bietet alle Leistungen wie ein normales Bankkonto.

ABER: Sie dürfen ein Basiskonto nicht überziehen! Das Basiskonto kostet im Jahr maximal 83,45 Euro.

Nur als Privatperson mit rechtmäßigem Aufenthalt in der EU können Sie ein Basiskonto eröffnen. Das gilt auch für Personen ohne festen Wohnsitz, die Bank benötigt nur eine Zustelladresse.
Diese Möglichkeiten gibt es:

  • Wenn Sie bisher kein Konto hatten, können Sie ein Basiskonto eröffnen.
  • Wenn Sie ein nicht funktionsfähiges Konto haben, können Sie ein Basiskonto eröffnen.
  • Wenn Sie ein funktionsfähiges Konto haben, können Sie den Kontowechsel-Service in Anspruch nehmen. Dabei wird Ihr altes Konto geschlossen und ein Basiskonto eröffnet.

Banken müssen Sie schriftlich informieren warum Sie kein Basiskonto eröffnen dürfen. Sie können Sich darüber bei der FMA oder der Schlichtungsstelle beschweren.

Theoretisch kann ein Arbeitnehmer darauf bestehen, sein Gehalt in bar ausgezahlt zu bekommen. Es kommt auf die Vereinbarung an, die Arbeitgeber und Arbeitnehmer treffen. Eine Vorschrift von Seiten des Gesetzgebers gibt es hierfür nicht.

Um den Steuerbetrug in Österreich zu bekämpfen, beschloss der Gesetzgeber, dass in der Bauwirtschaft Löhne und Gehälter nun nicht mehr bar ausbezahlt werden dürfen. Dieses Verbot gilt ab 01.01.2016 und wird auch als Barzahlungsverbot bzw. Verpflichtung zur unbaren Lohnauszahlung bezeichnet.

Vom Barzahlungsverbot umfasst sind jedoch nur Arbeitslohnzahlungen an Arbeitnehmer, die umsatzsteuerliche Bauleistungen erbringen (wie insbesondere Herstellungs-, Instandsetzungs-, Instandhaltungs-, Reinigungs- oder Beseitigungsarbeiten an Bauwerken), sowie alle Entgeltbestandteile, die dem Lohnsteuerabzug unterliegen. 

Nicht erfasst sind (und somit weiterhin in bar bezahlt werden können) Trinkgelder und bestimmte Reiseaufwandsentschädigungen (wie etwa Nächtigungsgelder). 

Oder aber, Sie nehmen die Verantwortung über sich selbst in die Hand und schliessen sich mit diversen Landwirtschaftsbetrieben und Lebensmittelherstellern zusammen. Oberösterreich ist der Vorreiter diesbezüglich.

Auch kann man Elektrizität sehr gut und kostengünstig selbst produzieren, wie z. B. mit Solaranlagen, Windräder oder Wasserkraftwerken.

https://der-schandstaat.info/podcast/willkommen-beim-podcast/