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Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft: Whistleblowing – Vorsicht Falle

  • Unser Leser deckte teure Missstände der BMLV-EDV im Zusammenhang mit öffentlichen Auftragsverfahren auf
  • Das BMLV, unter Minister Mag. Gerald Klug, führte keine geeigneten Maßnahmen durch, und wandte sich unser Leser an das Meldesystem der WKStA
  • Am 08. März 2017 fragte ihn die WKStA nach seinem Namen und gab unser Leser daraufhin seine Anonymität auf.
  • Obwohl öffentliches Interesse bestand, teilte die WKStA am 15. März 2017 mit, dass kein ausreichender strafrechtlicher Grund gefunden wurde.
  • Am 24. März 2017 wurde unser Leser wie ein Schwerverbrecher von seinem Arbeitsplatz mit der Militärpolizei abgeführt, und anschließend vom BMLV entlassen und eine Strafanzeige gegen ihn eingebracht.
  • Die WKStA verweigert nun unserem Leser und Whistleblower die Akteneinsicht über jene, von ihm an das Meldesystem übermittelten Informationen.

Die Vorgeschichte:

Unser Leser war über 25 Jahre beim BMLV beschäftigt. Zuletzt über 10 Jahre im Kabinett des Herrn Bundesminister für Landesverteidigung, wobei er für ein eigenständiges Microsoft-Serversystem zuständig war, da die BMLV-EDV mit ihrem Linux-System den Userbedarf nicht abdecken konnte.
Er ging Hinweisen der Fa. Microsoft nach und deckte Steuergeldverschwendung der Bundesheer-EDV von mehreren Millionen Euro auf.

So wurden Microsoft-Lizenzen für Office 2007 und Vista auf Steuergelder um 25 Mio EUR vom BMLV erworben, jedoch nie eingesetzt, obwohl die User diese Software dringend benötigt hätten. Stattdessen wurde Windows XP und Office 2003 bis in das Jahr 2015 verwendet. Die Hardware musste auch auf dem alten Stand gehalten werden, da es keine XP-Treiber mehr für die damals bereits aktuelle Hardware gab. Anstatt die vorhandenen Microsoft-Lizenzen endlich zu verwenden, wollte die BMLV-EDV zusätzlich Lizenzen für Star-Office kaufen. Unser Leser testete daraufhin Star-Office und stellte fest, dass sich das BMLV damit große Probleme eintreten würde.

Um den Herrn Bundesminister vor Fehlentscheidungen und den Steuerzahler vor Steuergeldverschwendung zu schützen, bereitete unser Leser seine Erkenntnisse auf und übergab diese der Kabinettsleitung. In der Folge wurde die Star-Office-Beschaffung gestoppt und eine Arbeitsgruppe einberufen. Nach zweieinhalb Jahren verschwand Star-Office vom Markt und gab es auch keinen Support mehr. Anstatt, dass man unserem Leser dankbar für die Verhinderung dieser Fehlinvestition war, wurde dieser von der BMLV-EDV gemobbt und der Herr Bundesminister Klug schaute dabei zu.

So ignorierte die BMLV-EDV die von unserem Leser gemeldeten EDV-Probleme im Kabinett des Herrn Bundesminister. Wie z. B. zu kleine Serverfestplatten, oder die Erneuerung des Systems. Aufgrund Überalterung wurde dieses EDV-System fehler- und sicherheitsanfällig, bis schließlich der jederzeitige TOTALAUSFALL des EDV-Systems im Kabinett des Herrn Bundesminister drohte. Obwohl unser Leser diesen Zustand mehrmals der Kabinettsleitung unter dem Minister Mag. Gerald Klug (SPÖ) mitteilte, änderte sich nichts. Unser Leser wurde in Angst und Schrecken versetzt. Gesundheitlich ging es ihm immer schlechter. Seine Urlaubsansuchen wurden wegen Unabkömmlichkeit abgelehnt. Schließlich verfielen ihm sogar 13 Urlaubswochen. Als er an Burn-Out erkrankte, setzte die BMLV-EDV Mitarbeiter mit einem neuen EDV-System in Richtung Kabinett in Marsch, um zeigen zu können, wie die EDV funktionieren könne, wenn unser Leser nicht anwesend ist. (Diese Mitarbeiter erhielten zuvor die Weisung, die Installation dieses neuen EDV-Systems vor unserem Leser geheim zu halten…)
Nach über 10 Jahren der Dienstzuteilung wurde diese aufgehoben, und unser Leser erhielt einen Arbeitsplatz inmitten der Mobber in der BMLV-EDV. Unser Leser wurde vom Kabinett nicht einmal verabschiedet. Als Nichtraucher wurde er in der BMLV-EDV in ein ehemaliges Raucherkammerl von seinen neuen Arbeitskollegen separiert und als Systemadministrator, Techniker und Benutzerbetreuer nun zum Callcentermitarbeiter degradiert. Sich widersprechende Weisungen folgten, die Übergabe einer schriftlichen Dienstanweisung wurde verweigert und vieles mehr.

Am letzten Tag seiner Dienstzuteilung in das Kabinett, das war der 31. Dezember 2014, verfasste unser Leser als “Noch-Mitarbeiter” des Kabinetts ein E-Mail an seinen Bundesminister.
Darin verabschiedete sich unser Leser und setzte den Herrn Bundesminister Mag. Gerald Klug (SPÖ) persönlich über die Zustände und das Ausmaß der Missstände in der BMLV-EDV in Kenntnis. Eine Aufklärung wurde jedoch nicht durchgeführt.

Hinweisgebersystem der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft

WKStA geht einem belegtem Hinweis nicht nach

Da das BMLV keine Aufklärung durchführte, wandte sich unser Leser als Vertragsbediensteter am 01. Februar 2017, anonym, an dieses Hinweisgebersystem der WKStA und denunzierte sich darin selbst. Das heißt, er trat nicht mit seinem Namen als Hinweisgeber auf, sondern führte seinen Namen als verdächtigte Person an. Also quasi als jene Person, welche in Kenntnis über diese teuren Missstände, also die Nichtverwendung vorhandener Lizenzen, ist und dies aber offensichtlich deckt. Man könnte es auch als anonyme Selbstanzeige betrachten.
Dazu teilte unser Leser unter anderem folgendes mit:

Unser Leser erwartete sich, dass er nun von der WKStA einvernommen werden würde. Als Beschuldigter wäre unser Leser von seiner Verschwiegenheitspflicht entbunden gewesen. Ansonsten hätte er die Entbindung von der Verschwiegenheitspflicht beantragen können. Unser Leser war aber dann überrascht, dass die WKStA diesem Hinweis gar nicht nachging. Denn der Hinweisgeber wurde aufgrund dieser Selbstanzeige nie von der WKStA kontaktiert und das Postfach dieses Hinweisgebersystems einfach geschlossen, nachdem mitgeteilt wurde, dass kein ausreichender strafrechtlicher Grund vorliegen würde.

Zweiter Versuch:

Nachdem die WKStA das Postfach schloss, gab unser Leser eine neue Meldung über dieses Hinweissystem ab. Es wurde ein neues Postfach eröffnet und die Kommunikation begann erneut.

Darin übermittelte unser Leser nun den gesamten Sachverhalt samt schriftlichen Beweisen.

Schließlich wurde unser Leser am 06. März 2017 gefragt, ob er bereit ist, seinen Namen zu nennen. Wenn es zur weiteren Glaubwürdigkeit beiträgt, so war dann unser Leser dazu bereit und gab am 07. März 2017 seinen Namen bekannt. Zur großen Verwunderung wurde unserem Leser am 08. März 2017 wieder mitgeteilt, dass kein ausreichender strafrechtlicher Grund vorliegen würde und wurde auch dieses Postfach von der WKStA geschlossen.

Nach über 25-jähriger Zugehörigkeit zum BMLV und als über 10 jähriger Mitarbeiter des Kabinetts des Herrn Bundesminister für Landesverteidigung stürmten am 24. März 2017, also 17 Tage nach Aufgabe der Anonymität vor der WKStA, zwischen 12 bis 15, unserem Leser teilweise unbekannte Personen, dieses Raucherkammerl. Unserem Leser wurden unrechtmäßige Datenzugriffe unterstellt, und musste er alles abgeben und das Raucherkammerl räumen. Unser Leser wurde sodann von der Militärpolizei auf Schritt und Tritt begleitet und alle seine Sachen durchsucht. Für den Abtransport seiner privaten Gegenstände wurde unserem Leser ein Heereskraftfahrzeug samt Fahrer zur Verfügung gestellt und schließlich von der Militärpolizei mit Deckkennzeichen bis zu seinem Auto am Park & Ride Parkplatz eskortiert.

Ohne, dass sich unser Leser äußern durfte, wurde er fristlos entlassen und eine Strafanzeige vom Kommandanten der BMLV-EDV, wegen unrechtmäßiger Datenzugriffe, gegen ihn erstattet. Im Strafverfahren durfte sich unser Leser erstmalig äußern und wurde das Strafverfahren gegen ihn eingestellt, da er seinen Dienst korrekt versehen hatte.

Die WKStA verweigert unserem Leser die Akteneinsicht in die eigenen, an die WKStA übermittelten Texte unseres Lesers

Die Entlassungsanfechtungsklage läuft nun bereits seit 3,5 Jahre und werden alle Beweisanträge unseres Lesers vom Richter im ASG-Verfahren ignoriert.
Nun wollte unser Leser den Zusammenhang zwischen der WKStA und der Entlassung beleuchten und stellte dazu bei der WKStA am 01. Dezember 2020 einen Antrag auf Akteneinsicht, um den Mitteilungstexte auszuheben. Also jene Texte, die unser Leser selbst der WKStA über dieses Hinweissystem bekanntgab und nun nicht mehr einsehbar sind, da die Einsichtsmöglichkeit in die, von unserem Leser eingebrachten Texte von der WKStA geschlossen wurde. Das Postfach existiert weiterhin. Auch das Passwort ist immer noch gültig und funktioniert somit auch der Login in das Postfach. Jedoch wird lediglich der Verlauf der Eingaben angezeigt, wann wer eine Eingabe getätigt hatte. Nicht aber der Inhalt der Textes. Als Beweis dafür, dass es sich bei unserem Leser auch um die Berechtigte Person handelt, welche Zugang zum Postfach der WKStA hat, legte unser Leser den Verlauf der Eingaben seinem Antrag auf Akteneinsicht bei.

Der Antrag lautete wie folgt:
“Sehr geehrte Damen und Herren!
Im Zeitraum vom 05.03.2017 bis 15.03.2017 tätigte ich unter meinem Namen im Postkasten f9d0 Eingaben in welche ich nun Akteneinsicht beantrage.
Als Beweis lege ich als Beilage einen Auszug über den Postkasten vor.
Mit freundlichen Grüßen

Es bleibt unnachvollziehbar, warum unser Leser keine Akteneinsicht in seine eigene Kommunikation mit der WKStA erhält. Gilt hier die Auskunftspflicht gem. DSG 2000 nicht? Fürchtet die WKStA, dass im Zuge der Akteneinsicht auffliegt, wer von der WKStA unser Leser beim BMLV verpfiffen hat?

Mehr dazu unter: Streit um undichte Justizstellen, Befangenheit und Blinkopien

Empfehlung

Der Rechtsstaat Österreich, die Justiz, also die tragende Säule der Republik, gefährdet scheinbar Whistleblower und hat die Politik immer noch nicht die Whistleblower-Richtlinie (EU 2019/1937) umgesetzt!
Dem Bundesrechnungshof sind die teuren Missstände in der BMLV-EDV seit Jahren bekannt, und erstellt trotzdem keinen Prüfauftrag.
Das Finanzministerium hat die Unterlagen über diese Beschaffungsvorgänge bereits vernichtet.
Unser Leser hat bei Gericht erlebt, dass die Richterin in der Entlassungsanfechtungsklage falsch protokolliert und sämtliche Beweisanträge ignoriert.
Es scheint, als würde es sich bei der Republik Österreich um ein einziges Systemversagen handeln.
Es wird daher empfohlen, das Meldesystem der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft nicht in Anspruch zu nehmen.

Es wurden folgende Fragen an die Justizsprecher gestellt:

  • Warum hat die WKStA am 08. März 2017 nach dem Namen gefragt, obwohl die WKStA ohnehin keinen ausreichenden strafrechtlichen Grund zur Verfolgung sah?
  • Was trägt die Nachfrage des Namens dazu bei, ob ein ausreichender strafrechtlicher Grund zur Verfolgung gefunden wird, oder nicht?
  • Liegt eine Dienstanweisung vor, nachdem jene zu melden sind, die aus dem System (BMLV) kommen und Missstände über das System (BMLV) aufzeigen?

Anfrage zur Stellungnahme erging an:

Es gingen keine Antworten ein.

Beschwerde an die Oberstaatsanwaltschaft

Auf die am 08. Jänner 2021 bei der Oberstaatsanwaltschaft eingebrachten Beschwerde, erging bis heute, den 17. April 2021, keine Antwort.

Stellungnahmen

Auf die am 06. Jänner 2021 an die Frau Bundesminister wie auch an die Justizsprecher von GRÜNE, SPÖ, ÖVP, FPÖ und NEOS gestellten Anfragen zur Stellungnahme gingen bis heute, den 17. April 2021, keinerlei Antworten ein.

Beschwerde an die Volksanwaltschaft

Am 10. März 2021 wurde eine Beschwerde an die Volksanwaltschaft über die WKStA und Oberstaatsanwaltschaft eingebracht, worin auf die Website verwiesen wurde. Am 15. März ging folgende Antwort ein:
Ich ersuche um Ihr Verständnis, dass die Volksanwaltschaft nicht Internetauftritte aufrufen kann, um darin gemachte Vorbringen zu lesen.”
Dazu wird mitgeteilt, dass die Volksanwaltschaft selbst über eine Website verfügt, welche sie offenbar gar nicht einmal selbst aufrufen kann. Wer erstellt dann diese Website, wenn nicht die Volksanwaltschaft?
Wenn nicht einmal die Volksanwaltschaft fähig ist, eine Website aufzurufen, wie soll dann der einfache Bürger dazu fähig sein? Wozu hat dann die Volksanwaltschaft überhaupt eine Website, wenn eh niemand fähig ist, Webseiten aufzurufen?
Wenn die Volksanwaltschaft nicht einmal fähig ist, eine Website aufzurufen, ist sie dann überhaupt fähig, Beschwerden prüfen zu können?