Unser Leser führt eine Mobbingklage gegen die Republik Österreich und ignoriert der Richter des ASG-Wien, Dr. Patrick Exxxberger, die Anträge unseres Lesers auf Akteneinsicht. Im Gegenzug dazu kann die Gegenpartei, die Finanzprokuratur, jederzeit elektronische Akteneinsicht nehmen.
Das Justizministerium teilt dazu am 08 02 2024 mit:
“Mit Ihrem Schreiben beklagen Sie die Verweigerung der Akteneinsicht.
Die Entscheidung darüber, ob und in welchem Umfang Ihnen Akteneinsicht zusteht, obliegt dem Gericht. Das Bundesministerium für Justiz hat die Unabhängigkeit der Rechtsprechung zu wahren und kennt weder Ihr Verfahren noch kann und darf es Ihnen Akteneinsicht in gerichtliche Verfahren gewähren, auch die Frau Bundesministerin nicht.“
Unser Leser teilte dazu mit:
“An die Rechtsschutzstelle des Bundesministeriums für Justiz, sowie an den Bundeskanzler und an die Justizministerin!
Die Verweigerung der Akteneinsicht durch einen Richter stellt einen Verstoß gegen die Menschrechte dar. (Art 6 Abs 1 und Abs 3 lit b MRK)
Dazu verweise ich auf: (EGMR 18.3.1997, Foucher gegen Frankreich, Nr 10/1996/629/812; EGMR 24.4.2007, Matyjek gegen Polen, Nr 38184/03; EGMR 15.1.2008, Luboch gegen Polen, Nr 37469/05; EGMR 9.10.2008, Moiseyev gegen Russland, Nr 62936/00; EGMR 26.11.2009, Dolenec gegen Kroatien, Nr 25282/06; Meyer‐Ladewig, EMRK 3 Art 6 Rz 115). Es ist davon auszugehen, dass der vom EGMR gebrauchte Begriff ‘case materials’ (EGMR 9.10.2008, Moiseyev gegen Russland, Nr 62936/00) sich auf alle Aktenstücke, seien diese nun schriftlich oder audio‐visueller Natur, bezieht (vgl auch EGMR 26.7.2011, Huseyn, und andere gegen Aserbaidschan, Nr 35485/05, 45553/05, 35680/05 und 36085/05).
Hier liegt ein Systemversagen vor, weil offensichtlich ungeeignete Personen als Richter ernannt werden, welche sodann Anträge auf Akteneinsicht ignorieren, sodass gar kein Rechtsmittel dagegen möglich ist, oder sogar einen Beschluss erlassen im Wissen dessen, dass, aufgrund Anwaltslosigkeit gar kein Rekurs dagegen eingebracht werden kann.
Darüber hinaus wäre eine Abweisung der Akteneinsicht lediglich ein böswilliger Akt der unabhängigen Rechtsprechung, da damit mutwillig die Prozesskosten steigen, welche von einer Partei zu tragen sind, anstatt vom Verursacher, also dem verantwortlichen Richter.
Ich denke nicht, dass es der Wählerwille ist, dass die gewählte Regierung dafür sorgt, dass ungeeignete Personen als Richter ernannt werden. Denn damit würde der Rechtsstaat aufhören zu existieren. Es käme zur Selbstjustiz.
Ich habe Sie, Frau Grüne-Bundesminister, über diesen Missstand in Kenntnis gesetzt.
Sie, als ÖVP/GRÜNE-Regierung, haben jedoch nichts Besseres zu tun, als auf die Unabhängigkeit der Richter hinzuweisen, anstatt diesen Missstand, und zwar, dass ungeeignete Personen als Richter ernannt werden, in Ihrem Ministerium abzustellen.“
Der-Schandstatt.info empfiehlt unseren Leser, eine EGMR-Beschwerde einzubringen.