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Bundesheer – Mobbing und Diskriminierung

Bundesheer – Mobbing und Diskriminierung

Das Aufzeigen von teuren Unzulänglichkeiten in der BMLV-EDV, wie das Lizenzdesaster, führte bei Andreas G. zu Mobbing, Diskriminierung und schließlich zur Entlassung, aufgrund des konstruierten Entlassungsgrundes von unrechtmäßigen Datenzugriffen. Nachgeschossen wurden dann noch konstruierte Gründe wie Privattelefonieren, keine Ticketerstellung, Aktivierung der Telefonumleitung und privates Recherchieren in dienstlichen Akten zur Beweisbeschaffung für die Mobbingklage.

Drohung des Bereichsleiters der auch im Dienststellenausschuss tätig war:

2001/2002 war er als Benutzerbetreuer-Assistent in einem Großraumbüro der Benutzerbetreuung der Bundesherr EDV tätig.

Da gab es einen Mitarbeiter, der hatte sich in seinen verschlüsselten Dienst-PC eine zweite Festplatte, mit einem offenen Betriebssystem und einem Flugsimulator für Modellflug eingebaut, welchen er über eine angeschlossene Fernsteuerung flog.

Er brannte auch während der Dienstzeit Play-Station Spiele und standen Mitarbeiter der BMLV-EDV sogar an manchen Tagen Schlange. Teilweise brachten diese auch ihre Konsolen zum Umlöten mit.

Er hatte auch ein Motorboot in Italien und hat über das dienstliche Telefon öfters lautstark dorthin telefoniert. Aufgrund hoher Telefonkosten gab es dann eine Beschwerde von Vorgesetzten und wir Benutzerbetreuer erhielten die Anweisung, beim Verlassen des Arbeitsplatzes einen Sperrcode in unseren Telefonen einzugeben, anstatt, dass dieser Mitarbeiter zur Verantwortung gezogen worden wäre, telefonierte dieser munter weiter, nach Italien.

Es gab in der Benutzerbetreuung auch einen Internet-PC zum Herunterladen von Treibern und Programmen. Obwohl das Chatten verboten wurde, chattete dieser Mitarbeiter, sodass ein Bittgesuch gestellt werden musste, um einen Treiber herunterladen zu können.

Dieser Mitarbeiter war für die Servicierung der Tintenstrahldrucker zuständig. Doch der Berg an defekten Tintenstrahldruckern wuchs. Es gab dann keine funktionierenden Drucker mehr und Andreas G. hat dann die Servicierung dieser Tintenstrahldrucker selber übernommen, damit er seinen Usern funktionierende Tintenstrahldrucker zur Verfügung stellen konnte.

Eines Tages teilte dieser Mitarbeiter mit, dass er jetzt im Haus unterwegs sei. Andreas G. bat ihn, dass er dabei Tintenpatronen mitnehmen möge. Als er dann forsch sagte, „Was geht mich das an?“, platze Andreas G. die Hutschnur und beschwerte sich über diese Zustände beim Referatsleiter.

Auf Grund dessen mussten sich die Mitarbeiter in der Benutzerbetreuung in einen Halbkreis zusammensetzen, da der Bereichsleiter eine Besprechung einberief.

Nachdem der Bereichsleiter fragte, „Was gibt es?“ teilte Andreas G. ihm diese Zustände mit. Der Bereichsleiter fragte ihn lediglich, wie er denn dies beweisen könne? Daraufhin teilte Andreas G. mit, dass man dies ja anhand der wenigen schriftlichen Tickets im Ticketsystem von diesem Mitarbeiter ablesen könne. Denn die Benutzerbetreuer mussten über ihre Supporttätigkeiten Tickets anlegen.

Der Bereichsleiter teilte Andreas G. daraufhin drohend mit: „Herr G., das Trouble Ticket dient nicht zu Leistungsfeststellung! Seien Sie vorsichtig! Ich trenne mich lieber von einem Computerexperten, als ich habe einen Querulanten drinnen sitzen!“

Das war für Andreas G. nicht nachvollziehbar und erzählte er diese unglaubliche Geschichte im Haus herum. Dabei wurde ihm mitgeteilt, dass dieser Mitarbeiter dem Bereichsleiter privat beim Reparieren von alten Traktoren half.

In der Folge erhielt dieser Mitarbeiter ein eigenes Büro für sich alleine. Einmal ließ er die Türe angelehnt und war beim Vorbeigehen ein Modellflugzeug auf einem Tisch erkennbar.

Weisung zur Nichtinstallation des vorhandenen Microsoft-Outlook

Obwohl der Steuerzahler das Office-Paket inkl. Microsoft-Outlook dem BMLV bezahlte, erhielt Andreas G. die Weisung, das Microsoft-Outlook nicht installieren zu dürfen. Da die Bundesheer-EDV den Userbedarf anders nicht abdeckte, hat er dann bei seinen Usern das Microsoft-Outlook installiert und eingerichtet. Ihm wurde sodann der Internetbereich weggenommen und ein Internetsupport in Tirol gegründet. Dieser weigerte sich, Microsoft-Outlook bei den Usern zu supporten.

Bundesheerausschreibung übergeht Microsoft

Bei der Ausschreibung eines Terminmanagements für das Bundesheer wurde die Fa. Microsoft, welche dazu den Microsoft-Exchangeserver anbietet, gar nicht zur Anbotslegung eingeladen. Anstatt Microsoft Outlook hielt dann Lotus Notes im Bundesheer Einzug. Alle User die auch Microsoft Outlook kannten, lehnten das Lotus Notes ab. Sogar der Richter Mag. Xxxx-Xxxx (Name der Redaktion bekannt) vom BVwG äußerte sich abfällig über das in der Justiz verwendete Lotus Notes und hätte lieber Microsoft Outlook. Im Kabinett Bundesminister für Landesverteidigung wurde ein eigener Microsoft-Exchangeserver betrieben, damit der Herr Bundesminister und sein Kabinett das Terminmanagement über Microsoft Outlook durchführen konnten, da Lotus Notes die Anforderungen nicht erfüllte. Der normale User musste und muss im Bundesheer mit dem Lotus Notes sein Auslangen finden.

Bundesheer Lizenzdesaster durch Unterlizenzierung

Die Bundesheer-EDV wollte auf Star-Office von Sun Microsystems umsteigen. Daraufhin stellte Microsoft im BMLV eine Unterlizenzierung von rund 9.400 fest und kam es zur Nachzahlung von ca. 10 Millionen Euro. Schließlich verfügte das BMLV über rund 22.966 Lizenzen Microsoft Office 2007, Vista usw. um ca. 25 Millionen Euro. Trotzdem hielt die BMLV-EDV weiterhin an der Beschaffung von Star-Office fest.

Als damaliger Kabinettsmitarbeiter erlangte Andreas G. von diesem geplanten Umstieg Kenntnis und teste Star-Office. Nachdem er feststellte, welche Probleme sich das BMLV damit eintreten würde, und er nicht nachvollziehen konnte, warum die vorhandenen Microsoft-Lizenzen nicht installiert werden, klärte er sein Umfeld im Kabinett darüber auf, um diese Beschaffung zu stoppen. Schließlich wurde eine Arbeitsgruppe eingerichtet, welche auszuarbeiten gehabt hätte, welches Office tatsächlich besser für das BMLV sei.

Bundesheer Lizenzdesaster durch Nichtverwendung des damals neu vorhandenem Office 2007, Vista etc.

Nach 2 1/2 Jahren kam es zur wirtschaftlichen Krise von Sun Microsystems und zur Übernahme durch Oracle, was zum Untergang von Star-Office führte. Obwohl somit die Arbeitsgruppe endete, da die Entscheidung nun eindeutig war, wurde trotzdem das im BMLV vorhandene Office 2007 und Vista im Wert von ca. 25 Millionen Euro nie installiert, obwohl viele User diese Software benötigt hätten. Damit Windows XP noch weiterhin eingesetzt werden konnte, musste auch die Hardware auf dem alten Stand gehalten werden.

Andreas G. hat in den Jahren immer wieder darauf hingewiesen, dass doch endlich die User das vorhandene Office 2007 und Vista erhalten mögen. Schließlich wurden von der BMLV-EDV Überlegungen angestellt, wie man Andreas G. vom Kabinett abschießen könne und wurde er zum Mobbingopfer durch Bossing.

Keine Entbindung von seiner Verschwiegenheitspflicht durch die Minister Doskozil und Kunasek

Da seine internen Aufklärungsversuche der Unzulänglichkeiten der Bundesheer-EDV ignoriert und nur im Mobbing durch Bossing gegen ihn mündeten, beantragte er bei dem Minister Mag. Doskozil die Entbindung von seiner Verschwiegenheitspflicht vor dem Rechnungshof. Letztlich wurde ihm mitgeteilt, dass er unter Strafandrohung von seiner Verschwiegenheitspflicht vor dem Rechnungshof nicht entbunden wird.

Der Herr Bundespräsident gibt sich als unzuständig

Obwohl er dem Herrn Bundespräsidenten mitteilte, dass im BMLV keine Aufklärung durchgeführt und eine Mitteilung an den Rechnungshof unterdrückt wird, teilte dessen Adjutant Thomas Xxxxx mit, dass der Herr Bundesminister für Landesverteidigung zuständig sei. Als Thomas Xxxxx dann selbst Bundesminister für Landesverteidigung war, fragte Andreas G. bei ihm an, wann er als Zuständiger nun eine Aufklärung durchführe.

Weder kam eine Antwort, noch erfolgte eine Aufklärung.

Mobbing

Alle seine Mitteilungen an die Bundesheer-EDV zum kabinettseigenem EDV-System, welches er als Systemadministrator, Techniker und Benutzerbetreuer betrieb, wurden ignoriert. Das EDV-System veralterte. Es wurde zunehmend inkompatibel, fehler- und sicherheitsanfällig.

Totalausfall des EDV-Systems im Kabinett des Herrn Bundesminister

Seine Mitteilung darüber, dass die Serverfestplatten zu klein werden, führten zu keinem Festplattentausch. Schließlich wurde dadurch die Datenbank zerstört und kam es zum Totalausfall und in der weiteren Folge gab es dann im Kabinett keine E-Mails, keine Telefonnummern, keine Kontakte und keine Termine mehr. Das heißt auch Ministertermine oder wann, wo der Chauffeur den Minister abholen sollte, etc. das war alles weg.

Die BMLV-EDV behob diesen Totalausfall nicht und Andreas G. wurde von Kabinettseite dazu angehalten, diesen Totalausfall zu beheben. Gemeinsam mit dem telefonischen Microsoftsupport arbeitete er unter größtem Druck durchgehend 36 Stunden, bis die Datenbank wieder so einigermaßen funktionierte. Danach hatte er große gesundheitliche Probleme und wurde ein Magengeschwür festgestellt.

Destabilisierungsmaßnamen durch die BMLV-EDV

Anstatt das EDV-System zu erneuern, entschied die BMLV-EDV Stabilisierungsmaßnahmen durchzuführen, welche sich aber in Wahrheit als Destabilisierungsmaßnahmen entpuppten. Denn nach dem Einbau von größeren Festplatten zeigte das System nur noch Fehlermeldungen an, und war die BMLV-EDV ratlos. Andreas G. hatdann mit dem Hersteller des Servers Kontakt aufgenommen und wurde ihm mitgeteilt, dass der Server bereits derart veraltet ist, dass die neuen Festplatten inkompatibel sind. Der Versuch der BMLV-EDV, das System auf die alten Festplatten zurückzuspielen scheiterte aufgrund des nun korrupt gewordenen Systems. Andreas G. hat dann selbst einen Versuch unternommen, welcher dann glückte. Danach wurden wieder alle seine Mitteilungen von der BMLV-EDV ignoriert.

Angst und Schrecken

Andreas G. wurde in Angst und Schrecken versetzt und musste rund um die Uhr dieses EDV-System noch irgendwie am Leben halten. Seine gesundheitlichen Probleme nahmen zu und sein Urlaubsansuchen wurde wegen Unabkömmlichkeit abgelehnt. Schließlich erhielt er von der Personalabteilung eine Mitteilung, wonach ihm alleine 2015 13 Urlaubswochen verfallen sind.

Gesundheitlicher Zusammenbruch

Im November 2013 kam es dann zum Zusammenbruch, welcher sich in Schlaflosigkeit, Panikattacken, Tinnitus, hohen Blutdruck, Pseudodemenz, Pseudoparkinson usw. zeigte. Auch noch Jahre danach leidet er unter dieser Erkrankung. Aufgrund dieser nun eingetretenen Erkrankung ist er nun zu 50% behindert und zählt er daher zum Kreis der begünstigt Behinderten. Mit Antidepressive und all den Nebenwirkungen wurde er ruhiggestellt. Während des Krankenstandes setzte die BMLV-EDV Mitarbeiter mit einem neuen EDV-System, dessen Entwicklung die Mitarbeiter vor Andreas G. einst geheim halten mussten, in Richtung Kabinett in Marsch, um zu zeigen, wie die EDV im Kabinett des Herrn Bundesminister funktionieren könne, wenn Andreas G. nicht da ist.

Versetzung durch Minister Klug direkt zu den Mobbern

Die Dienstzuteilung von Andreas G. in das Kabinett wurde aufgehoben. Obwohl im Kabinett das Mobbing von der BMLV-EDV gegen ihn bekannt war, erhielt er einen Arbeitsplatz mitten unter den Mobbern in der BMLV-EDV.

Degradierung zum Telefondienst und Separierung in ein ehemaliges Abstellkammerl und Raucherkammerl

Er wurde zum Telefondienst im Callcenter degradiert und dazu als Nichtraucher in ein ehemaliges Abstellkammerl, was früher ein Raucherkammerl war, von seinen Arbeitskollegen separiert.

Gegenteilige Weisungen

In der Folge erhielt er gegenteilige Weisungen durch schriftlichen Ermahnungen.

Ständige Meldepflichten

Er war der einzige Referatsmitarbeiter, der die Weisung erhielt, sich, bei jeder Kleinigkeit, beim Referatsleiter ab- und anmelden zu müssen.

Personalvertreter, GÖD, Heerespsychologischer Dienst, und Mobbingbeauftragte halfen nicht

Alle Versuche über den Heerespsychologischen Dienst, Personalvertretung und Mobbingbeauftragten das Mobbing zu beenden, scheiterten. Auch die Personalvertretung und die GÖD (Gewerkschaft Öffentlicher Dienst) halfen nicht. Das Rechtshilfeansuchen von Andreas G. wäre verschwunden, hieß es von der GÖD. Schließlich trat er von der GÖD aus und in die AUFH ein. Doch dort erhielt er über Monate nicht einmal einen Gesprächstermin. So trat er auch aus der AUFH aus. Für Vertragsbedienstete, obwohl privatrechtlicher Natur, ist die Arbeiterkammer gesetzlich leider nicht zuständig.

Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft – keine strafrechtlichen Ermittlungen

Andreas G. wandte sich über den Whistleblower Paragraphen mit dem Microsoft-Lizenzdesaster an die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft. Es wurde keine ausreichende Grundlage für strafrechtliche Ermittlung gefunden.

Trotz Kenntnis des Mobbings, Personalvertretung stimmte der Entlassung zu

Obwohl Andreas G. noch 3 Wochen vor der einseitigen Dienstfreistellung dem Vorsitzenden des Zentralausschusses (ÖVP) in einem über eine Stunde dauernden Gesprächs das Ausmaß des Mobbings gegen ihn mitteilte, und der Vorsitzende sogar eine rechtswidrige Vorgangsweise des Dienstgebers darin erkannte, unterschrieb die Personalvertretung, reflexartig, die Entlassung.

Entlassung und Strafanzeige

Schließlich wollte die Korruptionsstaatsanwaltschaft seinen Namen wissen und drei Wochen, nachdem er diesen bekannt gab, standen plötzlich zwischen 12 und 15 ihm teilweise unbekannte Personen in seinem Raucherkammerl und wurde behauptet, er hätte unrechtmäßige Datenzugriffe getätigt. Anschließend wurde er einseitig dienstfrei gestellt und ohne, dass er sich zu diesem Vorwurf äußern durfte, wurde er drei Monate später fristlos entlassen und eine Strafanzeige gegen ihn eingebracht, worin ihm unterstellt wurde, unrechtmäßige Datenzugriffe getätigt zu haben.

Staatsanwaltschaft erkannte keine unrechtmäßigen Datenzugriffe

Bei der Staatsanwaltschaft durfte er sich erstmalig zu den unterstellten unrechtmäßigen Datenzugriffe äußern. Nach seiner Einvernahme mit 21-seitiger Stellungnahme und 500 Seiten an Beweisen und der Vorlage eines internen Ermittlungsberichtes der BMLV-EDV, aus dem hervorgeht, dass sich jene inkriminierten Aktenzugriffe auf Akte bezogen, welche vom Dienstgeber die Berechtigungsstufe “Allgemeiner Mitarbeiter” für die BMLV-EDV erhielten, und somit alle MitarbeiterInnen der BMLV-EDV, und somit auch Andreas G., darauf zugreifen durften, wurde das Ermittlungsverfahren gegen ihn eingestellt und sind ihm insgesamt € 5.128,84,– an Rechtsanwaltskosten in diesem Ermittlungsverfahren erwachsen.

Beschwerde an die Datenschutzbehörde wurde abgewiesen

Bei den inkriminierten Akten handelte es sich unter anderem um seine Mobbingklage, welche seine Befunde, Diagnosen usw. enthielt. Diese Akten erhielten vom Dienstgeber die Berechtigung „Allgemeiner Mitarbeiter“, sodass die ca. 1400 MitarbeiterInnen der BMLV-EDV die Möglichkeit erhielten, auf seine Krankendaten zuzugreifen. Eine später dagegen eingebrachte Beschwerde bei der Datenschutzbehörde wurde abgewiesen.

Die Finanzprokuratur stellt sich schützend vor und hinter die Mobber

Anfänglich argumentierte die Finanzprokuratur die Rechtmäßigkeit der Entlassung damit, dass sogar die Staatsanwaltschaft wegen der unrechtmäßigen Datenzugriffe ermittelt. Nachdem die Staatsanwaltschaft aber das Strafverfahren einstellte, argumentiert die Finanzprokuratur, dass das Arbeits- und Sozialgericht selbst festzustellen hat, ob es unrechtmäßige Datenzugriffe gab. In seiner Mobbingklage bestreitet die Finanzprokuratur das Mobbing. Weder geht die Finanzprokuratur dem Mobbing nach, noch dem Microsoft-Lizenzdesaster, obwohl die Finanzprokuratur Teil des Finanzministeriums ist.

Klage gegen einen Referatsleiter der Personalabteilung des BMLV wegen Diskriminierung

Ein Referatsleiter der Personalabteilung, welcher die Entlassung betrieb, bekam Bedenken darüber, dass die von ihm betriebene Entlassung gegen Andreas G. vor Gericht nicht halten würde und brachte daher beim Behindertenausschuss einen Antrag auf Zustimmung zur nachträglichen Kündigung ein. Dies begründete er mit den Krankenständen von Andreas G., welche jedoch das BMLV aufgrund des Mobbings durch Bossing selbst zu verantworten hatte und meinte, dass Andreas G. nicht schuldeinsichtsfähig sei, also Unzurechnungsfähig wäre. Diesen Referatsleiter der Personalabteilung des BMLV verklagt Andreas G. ich nun privat, aufgrund Diskriminierung durch Belästigung. Anstatt sich dieser Klage zu stellen, versuchte dieser Referatsleiter die Klage auf die Republik abzuschieben, indem er behauptete, er hätte in Vollziehung der Gesetze gehandelt und wäre daher die Republik verantwortlich und wäre somit nicht er privat, sondern die Republik über eine Amtshaftungsklage zu klagen. Seine Hilferufe richtete er bis zum OGH und blitzte damit jedoch ab. Die vorbereitende Tagsatzung in dieser Diskriminierungsklage ist für den Oktober 2020 geplant.

Recherchen

Microsoft-Lizenzdesaster im BMLV

Mobbing

Über die Mobbingvorkommnisse recherchierte bereits heute.at.
Mobbing im Verteidigungsministerium

Rechnungshof erteilt zum Microsoft-Lizenzdesaster keinen Prüfauftrag

Obwohl der Rechnungshof die Bevölkerung bat, Vorschläge für Prüfverfahren zu unterbreiten, ignoriert der Rechnungshof das Microsoft-Lizenzdesaster im Bundesheer, trotz der bereits vorhandenen Recherchen.

Entlassungsanfechtungsklage

Die Richterin in der Entlassungsanfechtungsklage hat Andreas G. die Verwendung seines Notebooks untersagt, obwohl er den gesamte Gerichtsakt in elektronischer Form darin führt. Zeugenaussagen protokollierte die Richterin unrichtig. Sagte der Zeuge z. B. weiß aus, protokollierte die Richterin schwarz. Nur weil es dem entspricht, was die Finanzprokuratur behauptet. Als Andreas G. die Richterin bat, ihr Diktat zu berichtigen sagte diese, Herr G., Sie sind rechtsanwaltlich vertreten, wenden Sie sich an ihren Rechtsanwalt. Als er dann seinem Anwalt erklärte, was der Zeuge ausgesagt hatte und was aber die Richterin protokollierte, unterbrach ihn die Richterin und drohte, Herr G., Sie stören die Verhandlung, wenn Sie noch weiterhin stören, verweise ich Sie des Gerichtssaals. Sein Anwalt war mit dieser Situation überfordert. So fand das Unrichtige Eingang in das Protokoll.
Somit hat sich Andreas G. in die Kommentare zur ZPO eingelesen. Demnach hätte noch in der Verhandlung ein schriftlicher Widerspruch zum Protokoll erfolgen müssen. Somit kaufte sich Andreas G. einen mobilen Drucker, um zukünftig gleich in der Verhandlung einen Widerspruch einbringen zu können.
Aufgrund eines Anwaltsfehler übermittelte sein Anwalt dem Gericht nur die Beilagen, ohne Vorbringen. Bei der nächsten Tagsatzung wollte daher die Richterin die Beilagen zurückweisen. Da er nun über diesen Drucker verfügte, hat er dann mit dem Ausdruck des Vorbringens begonnen. Die Richterin fragte ihn, ob er etwas ausdrucke? Er sagte ja, das Vorbringen. Darauf die Richterin, Herr G., hier ist ein Gerichtssaal und kein Büro. Stellen Sie das Drucken ein! Darauf erwiderte er, dass er die paar Seiten ausdrucken werde. Daraufhin drohte ihm die Richterin (wieder einmal) ihn des Gerichtssaales zu verweisen, sollte er nicht mit dem Drucken aufhören. Sodann meinte er, dass die Richterin die Sitzungspolizei holen könne. Aber er das Vorbringen nun ausdrucken werde. Darauf die Richtern verärgert, ich bin die Sitzungspolizei. Darauf er, dann tragen Sie mich hinaus. Aber jetzt drucke ich das Vorbringen aus. Nur zur Information, sein Rechtsanwalt saß daneben und mischte sich nicht. Schließlich war er mit dem Ausdruck fertig und die Richterin zog sich verärgert mit den Beisitzern zurück, um das Vorbringen zu lesen. Anschließend verkündete sie, dass die Verhandlung nun abgebrochen wird, da derart brisante Informationen bekannt wurden, die die bevorstehende Zeugeneinvernahme verunmöglicht.
Als Prozessbeobachter nahm Andreas G. an einer fremden Tagsatzung dieser Richterin teil, um herausfinden zu können, ob die Richterin so ist, wie sie ist, oder sie nur bei Andreas G. so ist, wie sie ist. Da eine Partei jedoch nicht erschienen ist, war diese Tagsatzung leider bereits beendet, bevor diese noch gestartet ist. So ging er wieder hinaus. Beim Hinausgehen fragte ihn die Richterin, ob er sie nun den ganzen Tag begleiten würde?

Einmal war sein Anwalt am Wort. Nach dem zweiten Satz wurde er bereits von der Finanzprokuratur unterbrochen. Anstatt diesen Vorfall zu protokollieren, schloss sich die Richterin der Finanzprokuratur an, und machte mit. Zwei Frauen redeten unaufhörlich auf seinen Anwalt ein, sodass dieser völlig sprachlos und knapp daran war, die Verhandlung zu verlassen.

Diese Richterin wurde schließlich vom Verwaltungshofpräsidenten als Hofrätin des Verwaltungsgerichtshofes beim Bundeskanzleramt vorgeschlagen und dieser reichte diesen Vorschlag dem Bundespräsidenten weiter, der dann diese Richterin zur Hofrätin im Verwaltungsgerichtshof ernannte. Daraufhin übermittelte er seinen Ablehnungsantrag mit all diesen Vorkommnissen an den Präsidenten des Verwaltungsgerichtshofes, dem Bundeskanzleramt und dem Bundespräsidenten und fragte an, welche Qualifikation jemand erfüllen müsse, um zur Hofrätin im VwGH ernannt zu werden? Bis heute erhielt er keine Antwort.
An dieser Stelle wird auf einen der besten Asylanwälte des Landes, Anwalt Mag. Rxxxx Xxxx hingewiesen, der aufgrund der Vorgangsweisen des VwGH seine Kanzlei schloss. Aufgrund Berichten unserer Mitglieder, beschränken sich diese untragbaren Entscheidungen des VwGH nicht nur auf den Asylbereich.