Als Bunker werden schützende Bauwerke bezeichnet, die die Insassen oder die Umgebung vor direkter Gefährdung bewahren.
Hierzu gehören die direkte Einwirkung von Waffen, der Schutz bzw. Eindämmung von Personen vor Gefahrstoffen. Ihre Schutzwirkung wird in verschiedenen Schutzklassen klassifiziert.
Militärische Bunker haben den Zweck, die eigenen Stellungen zu festigen und einen Angriff des Gegners zu erschweren. Sie können als Verteidigungsanlage, Unterstand für Kriegsgerät (U-Boote, Flugzeuge) oder als Kommandozentrale dienen.
Zivile Bunker hingegen sollen die Bevölkerung schützen.
Bunker sind meist aus Beton und Stahl erbaut, in vielen Fällen zusätzlich mit Erdreich abgedeckt, die Bezeichnung wird aber auch für in natürlichen Fels getriebene Stollen verwendet.
Zivile Bauwerke, welche dem Zivilschutz dienen, erfüllen im Normalfall meist andere Funktionen und werden deshalb nicht als Bunker bezeichnet. Häufig werden sie zivil als Tiefgaragen, U-Bahn-Stationen etc. genutzt und im Verteidigungsfalle als Schutzraum hergerichtet.
In Österreich sind alle Ebenen des Zivilschutzes (Bevölkerungsschutzes) vom Staat verteilt:
Der Bund übernimmt nationale und internationale Koordination, die Länder regionale Angelegenheiten, und Gemeinden, Einsatzkräfte und Hilfsorganisationen die Umsetzung vor Ort.
Für Bewältigungen in militärischen Spannungsfällen bestehen bis auf die vorrangige Einbeziehung des Bundesheeres heute keine spezielleren Konzepte mehr.