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Tipps für die Begutachtung bei der PVA und gerichtlichen Sachverständiger!

Tipps für die Begutachtung bei der PVA und gerichtlichen Sachverständiger!

Tipps für die Begutachtung/Untersuchung nicht nur bei der PVA (bzw. SV-Träger) sondern auch bei gerichtlichen Sachverständigen.

Verschiedentlich erreichen uns Stellungnahmen, die der Beschreibung dieses Netdoktor-Postings ähnlich sind. Weiters sind bereits Schilderungen über Pensionsbegutachtungen an uns herangetragen worden, wo sich die untersuchten Personen sehr ungerecht behandelt fühlten bzw. die Begutachtung von Seiten der PVA verweigert wurde, jedoch sich im ablehnenden Bescheid darauf gestützt wurde, dass der zu Untersuchende eine Begutachtung verweigert hätte.
Letztlich steht dann Aussage gegen Aussage.

VERTRAUENSPERSON

Wir empfehlen Pensionswerbern, zur Begutachtung eine Vertrauensperson mitzunehmen – was wir im Übrigen auch bei AK-Besuchen anraten -.

Es ist leider so, dass – wenn schwierige Situationen entstehen, und sich der Pensionswerber ungerecht oder benachteiligt behandelt fühlt, letztendlich Aussage gegen Aussage steht.

Somit ist die Anwesenheit einer Vertrauensperson, insbesondere bei psychiatrischer Begutachtung, sicherlich hilfreich. Da sich (generell, nicht nur in Gutachtersituationen) bei Beschwerden/Aufzeigen von Ungerechtigkeiten von psychisch kranken Menschen gegenüber Ärzten, Ämtern, Behörden oder Krankenhäusern gerne die Tendenz entwickelt, die Beschwerden nicht ernst zu nehmen, bzw. den Beschwerdeführer als nicht ganz hinzustellen bzw. als querulatorisch einzustufen bzw. als falsch wahrnehmend, ist bei psychiatrischen Begutachtungen jedenfalls die Mitnahme einer Begleitperson sehr empfohlen.

Bitte beachten: Die Begleit- oder Vertrauensperson darf bei der Untersuchung anwesend sein, jedoch das ärztliche Gespräch/die Untersuchung/Begutachtung nicht stören.

Eingeschränkte Beweiskraft:
Da es sich bei den Vertrauenspersonen meistens um Verwandte, Bekannte oder Arbeitskollegen handelt ist dessen Beweiskraft eingeschränkt. Auch die Beweiskraft eines Detektiv ist vor Gericht eingeschränkt, da dieser vom Auftraggeber, also vom zu Begutachtenden, bezahlt wird.

Vorsicht: Neuerlich erhalten wir Mitteilungen, wonach bei psychiatrischen Begutachtungen die Anwesenheit einer Vertrauenspersonen vom Gutachter/Sachverständigen nicht zugelassen wurden. Dies wurde damit begründet, dass es sich bei der psychiatrischen Begutachtung um den höchstpersönlichen Lebensbereich des zu Begutachtenden handelt, und daher alleine schon die Anwesenheit einer Vertrauensperson die Beziehung zwischen Sachverständigen/Gutachter und zu Begutachtenden stören würde.
Hätte im gegenständlichen Fall die Vertrauensperson den Untersuchungsraum nicht verlassen, hätte der Sachverständige/Gutachter die Begutachtung nicht durchgeführt, was einer Verweigerung der Begutachtung durch den zu Begutachtenden gleich kommt. Somit wird den zu Begutachtenden auch noch das letzte Beweismittel zum Nachweis eines unrichtigen Gutachtens genommen.

Beschwerdemöglichkeit:

Wenn Sie sich von Gutachter-Ärzten des Sozialversicherungsträgers (z. B. PVA) ungerecht behandelt bzw. nicht ausreichend wahrgenommen fühlen, Ihre neuen Befunde nicht angenommen werden, Ihnen das Wort abgeschnitten wird, Ihrer Beschwerdeschilderung keine Beachtung geschenkt wird, etc., können Sie dies der Ombudsstelle der PVA-Wien bzw. der Ombudsstelle des jeweiligen SV-Trägers melden.

Ebenso können Sie sich an den chefärztlichen Dienst der jeweiligen Landesstelle bzw. des zuständigen SV-Trägers und/oder an die Volksanwaltschaft wenden.
Sollte ein – ihrerseits empfundenes – krasses Fehlverhalten des Gutachterarztes vorliegen, kann man dies auch zusätzlich der Ärztekammer Stmk. (übrige ÄK hier) bzw. bei Vertragsfachärzten auch zusätzlich der StGKK melden (übrige GKK hier) bzw. an den zuständigen Sozialversicherungsträger.

Beschwerden sind immer schriftlich einzubringen.
Schreiben über Beschwerden oder Kritik sind unserer Meinung nach eine wichtige Möglichkeit zur Qualitätskontrolle, man darf hoffen, dass zuständige Stellen dies auch so betrachten und nicht nur damit finanzielle Forderungen begründen.

Klagsmöglichkeit:

Unseres Wissen gibt es keine externe Kontrollinstanz betreffend Qualität der sozialversicherungsrechtlichen Gutachten. Gegen einen zu Unrecht abglehnenden Bescheid bleibt dem Einzelnen letztlich “nur” der Weg über eine Klage beim Arbeits- und Sozialgericht übrig. Die Chance, dass sich der im Klagsverfahren bestellte gerichtliche Sachverständige in seinem Sachverständigengutachten gegen das Gutachten des sozialrechtlichen Gutachten ausspricht, kann sich jeder selbst ausrechnen. Soviel zum Rechtsstaat in der Praxis.

AUFSTELLUNG VON IHREN BEFUNDEN

Aufstellung der Befunde, die Sie abgeben: 
Ordnen Sie Ihre Befunde chronologisch, und schreiben Sie die Befunde, die sie abgeben, listenmäßig auf:
z.B.:
04/2013    LKH Graz             Diagnose: __________________________________________
09/2013    Dr. X Psychiater   Diagnose: __________________________________________
usw.
Zwei Kopien dieser Liste zur Untersuchung mitnehmen!
Geben Sie eine Liste beim Gutachterarzt mit ab und lassen Sie sich auf IHRER KOPIE die Übernahme der Befunde mittels Unterschrift des Gutachterarztes bestätigen (diese unterschriebene Kopie nehmen Sie als Beweis mit), damit sie nachweisen können, welche Befunde abgegeben wurden. Nach zahlreichen Rückmeldungen von Betroffenen passiert es leider offenbar immer wieder, dass “versehentlich” Befunde, welche die Antragsteller an die (PVA-)Gutachterärzte abgeben, nirgends erwähnt werden bzw. im Gutachten bzw. in den Diagnosen nicht aufgeführt/berücksichtigt sind).

Bitte vergessen Sie nicht:

Bestätigungen über:

  • Psychotherapien bzw.
  • Behandlung im Psychosozialen Dienst etc. sowie
  • ambulant durchgeführten Therapiemaßnahmen!

Pressespiegel:

Die derzeitige Situation ist,

dass Betroffene:

  • von der Politik, Personalvertretung und der Gewerkschaft weitgehend ignoriert werden
  • psychisch schwer erkranken
  • gekündigt/entlassen werden
  • Fehlberatungen und Fehlleistungen durch Anwälte erfahren, und durch verlorene Gerichtsprozesse alles verlieren
  • unfaire, belastende und teure Gerichtsverfahren erleben
  • durch Falschgutachten vom Opfer zum Täter werden
  • für die Berufsunfähigkeit zu gesund und für das AMS zu krank sind, und daher kein Arbeitslosengeld und keine Notstandshilfe beziehen und nicht mehr sozialversichert sind
  • Suizid als letzten Auweg sehen

Und die sogenannten Qualitätsmedien schweigen.

Betroffene sind Personen, welche Opfer von Mobbing, Falschbegutachtungen, unfairen Gerichtsverfahren und rechtsanwaltlichen Fehlern betroffen sind.