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Sexuelle Übergriffe in Österreich – Schloss Wilhelminenberg: Kinderheim des Grauens! #WirVergessenNicht – Das Schweigen der Lämmer!

Sexuelle Übergriffe in Österreich – Schloss Wilhelminenberg: Kinderheim des Grauens! #WirVergessenNicht – Das Schweigen der Lämmer!

Nach Beendigung des II. Weltkrieges wurde das Schloss ein Erholungsheim für Kinder und ehemalige KZ-Häftlinge. 1950 übersiedelt die heilpädagogische Beobachtungsstation vom Spiegelgrund auf den Wilhelminenberg. Trotz des desolaten Bauzustandes und der völlig ungeeigneten Räumlichkeiten werden 200 Kinder zwischen 6 und 15 Jahren in 8 Kindergruppen untergebracht. Erzieher und Erzieherinnen teilweise geprägt vom Nationalsozialismus führen das Heim als totale Institution, wie sie der kanadische Soziologe Erving GOFFMANN beschreibt.

Es ist die Wohn- und Arbeitsstätte von Menschen, die von der übrigen Gesellschaft abgeschnitten ein abgeschlossenes, formal reglementiertes Leben auf längere Zeit führen, wie in Klöstern, Kasernen, Altenheimen und Gefängnissen.

Die aus verwahrlosten bzw. zerrütteten Elternhäusern stammenden Kinder werden bis in die 70iger Jahre als minderwertig und wertlos angesehen. Ihre Regelverstöße bestraft man entweder kollektiv oder individuell. Übergriffe auf die Menschenwürde sind an der Tagesordnung und traumatisieren viele. Manche müssen ihr Erbrochenes essen, andere werden als Bettnässer bloßgestellt. Das Verbot Angehörige nicht zu sehen, führt bei einigen zur sozialen Isolation.

Der sexuelle Missbrauch durch das erwachsene Heimpersonal ist bis heute für die Betroffenen eine schwere psychische Belastung, viele Menschen leiden an Spätfolgen. Der Vorwurf einer gewerbsmäßigen Unzucht hat sich nicht bestätigt. Fälle verschwundener Kinder sind ungeklärt – manche kehrten vielleicht zu ihren Familien zurück, jedoch ist Mord und Selbstmord nicht immer auszuschließen.

Elfriede S., die 1948 bis 1953 dort untergebracht ist, berichtet von Massenvergewaltigungen und behauptet auch Augenzeugin eines Mordes zu sein:

Eine Mitbewohnerin wird vor ihren Augen von einer Lehrerin zu Tode getreten. Sie sieht wie die Rettung ein Tuch über den leblosen Körper breitet.

Durch das Schweigen der Lämmer wird ein Gerichtsverfahren verhindert.

Der Psychiater Dr. Ernst BERGER bringt es auf dem Punkt:

„Jeder Kriminologe weiß, dass Menschen im Schock Dinge anders wahrnehmen können. Diese Kinder befanden sich damals in einer existenziellen Bedrohungssituation. Wesentlich ist, wie sich die Heimerlebnisse auf das weitere Leben dieser Personen ausgewirkt haben.“

Schon 1975 berichtet der ORF in seiner Sendung „Ohne Maulkorb“ über das Kinderheim des Grauens. Kritik ist riskant, daher werden keine Namen von mutigen Erziehern und Erzieherinnen, die vor die Kamera treten, genannt. Laut Heimleitung braucht man keine Psychologen sondern nur Disziplin. Den Behörden sind die Missstände bekannt. Wohngemeinschaften gibt es erst seit 1995, wie sie unter anderem der Sozialpädagoge Hans FEIGELFELD 1977 forderte. Er leitet in den frühen 70ern eine reformpädagogische Abteilung im Schloss und räumt die Möglichkeit zur sexuellen Gewalt ein.

Die Rechtsordnung der Nachkriegszeit, geführt unter der Grossen Koalition von SPÖ und ÖVP, ist von rigider “Ordnung und Sittlichkeit” bestimmt, wie sie auch die Wiener Heimordnung von 1956 – unter dem Bürgermeister Franz Jonas, SPÖ – vorsieht.

Zwang und Strenge sollen Kinder am Rande der Gesellschaft zu angepassten Menschen machen und sie vor Kriminalität und Prostitution bewahren. Die psychischen und physischen Gewaltmaßnahmen durch das Erzieherpersonal können nicht verhindert werden, weil Regeln sowie Aufsicht und Kontrolle der Heime fehlen.

Die Täter haben keine Angst vor Konsequenzen, da weder den sittlich verwahrlosten Heimkindern noch deren Eltern geglaubt wird.

Sie werden durch Repressalien eingeschüchtert, sollten sie jäh über das Erlebte sprechen.

Die zeitgenössische Politik, weder unter Sozialminister Anton PROKSCH, SPÖ noch unter der Abgeordneten zum Nationalrat und Ministerin Grete REHOR, ÖVP verbessert nichts – trotz Kenntnis der Zustände.

Die MA 17 der Stadt Wien, Anstaltenamt, die der Geschäftsgruppe V „Gesundheitswesen“ untersteht, wird von der neuen Aufsichtsbehörde, der MA 11, 1960 abgelöst. Diese stellt zwar fest, dass das Gebäude als Kinderheim funktional untauglich ist, bekrittelt die viel zu hohen, großen Räume mit den riesigen Schlafsälen, die Missstände bei Erziehung und Körperpflege, doch die einzige Maßnahme, die daraus resultiert ist, dass es ab 1962 als reines Mädchenheim weitergeführt wird.

Erst im Jahr 2011 wird eine Kommission bestehend aus Historikern zur Aufarbeitung der Gräueltaten am Wilhelminenberg gebildet, die jedoch längst verjährt sind.

#WirVergessenNicht

(©Limahr, 17. Juni 2022)