Zum Inhalt springen

Missbrauch der katholischen Kirche! #WirVergessenNicht – Das Schweigen der Lämmer – Sexuelle Übergriffe in Österreich

Missbrauch der katholischen Kirche! #WirVergessenNicht – Das Schweigen der Lämmer – Sexuelle Übergriffe in Österreich

Im Jahr 2010 berichtet erstmals ein Mann im Ö1 Morgenjournal von seinen traumatischen Erlebnissen als 11-jähriger, der regelmäßig von zwei Benediktinermönchen sexuell vergewaltigt wurde. Die Sendung löst eine Lawine aus und Opfer, die ebenfalls rohe Gewalt und sexuellem Missbrauch in katholischen Einrichtungen, wie Stiftsgymnasien, katholische Kinderheime, Klöster, Pfarren etc. erdulden mussten, trauen sich endlich über das Erlebte öffentlich zu sprechen.

Die Kirchenaustritte explodieren. Kardinal Schönborn beruft eine Kommission ein und präsentiert die ehemalige steirische Landeshauptfrau Waltraud KLASNIC (ÖVP) als unabhängige Opfer-Beauftragte, die mit ihrem Geschäftspartner Herwig HÖSELE (ehem. ÖVP) die Opferschutz-Kommission gründet.

Es wird ein vierstufiges Zahlungsmodell entwickelt, das im Fall sexuellen Missbrauchs, körperlicher oder emotionaler Gewalt Entschädigung in Höhe von € 5.000 bis € 25.000 und darüberhinausgehend zuerkennt. Die Zahlungen werden von der „Stiftung Opferschutz“ abgewickelt, die sich die Gelder von den Bistümern und Ordensgemeinschaften bzw. von den Tätern, sofern sie noch leben, zurückholt. Bis August 2021 erfolgten in 2550 Fällen Zahlungen, 29 % aufgrund sexuellen Missbrauchs, insgesamt beliefen sich die Leistungen in Höhe von € 33 Millionen.

Sepp ROTHWANGL, Obmann der Plattform Betroffener kirchlicher Gewalt sieht in der Opferschutz-Kommission eine „Paralleljustiz“, da danach keine juristische Strafverfolgung der Täter erfolgt. Der Anwalt der Plattform meint die vorgesehenen Zahlungen sind beleidigend und fordert € 130.000 Entschädigung pro Person.

Frau Waltraud KLASNIC betont, dass der Fokus der Kommission die rasche Hilfeleistung Betroffener ist. Die Verfolgung der Täter ist die Aufgabe der jeweiligen Diözesankommission.

Seit 2017 wird in Österreich eine Heimopferrente ausbezahlt. Betroffene, die von Jugendwohlfahrtseinrichtungen in kirchliche Heime eingewiesen wurden, erhalten eine unpfändbare Heimopferrente von rund € 300 monatlich. Im ersten Gesetzesentwurf sollte die katholische Kirche zu finanziellen Beiträgen zur Heimopferrente verpflichtet werden, doch im Gesetzestext ist davon keine Rede mehr.

Das österreichische Strafgesetzbuch behandelt sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen in den § 206 – 208a. Bei schwerem Missbrauch an einem Unmündigen mit Geschlechtsverkehr mit körperlichen oder seelischen Verletzungsfolgen ist eine Haft von 5 – 15 Jahren möglich, was eine Verjährungsfrist von 20 Jahren nach sich zieht. Der Täter könnte in diesem Falle strafrechtlich verfolgt werden, bis sein Opfer 48 Jahre alt ist. Bei sexuellem Missbrauch mit Geschlechtsverkehr ohne Verletzungen ist die Strafandrohung zwischen 1 – 10 Jahre, bei sexuellem Missbrauch ohne Geschlechtsverkehr 6 Monate – 5 Jahre.

Im Jahr 2004 werden auf dem Computer eines 27-jährigen Priesterschülers kinderpornografische Dateien im Seminar des Bistums St. Pölten entdeckt. Obwohl die Staatsanwaltschaft überzeugt ist, dass es zu mehreren Anklagen gegen Seminaristen kommt, wird lediglich der Besitzer des Computers zu einer halbjährigen Freiheitsstrafe mit Bewährung verurteilt. Auf den Bilddateien sind zum Beispiel 5- bis 6-jährige Mädchen beim Oralverkehr mit erwachsenen Männer abgebildet, Priesterschüler beim sexuellen Verkehr mit Tieren, Schwulenpornos sowie Schüler, die nackt posieren oder Fäkalienspiele treiben.

Der für das Priesterseminar verantwortliche Bischof Kurt KRENN muss aufgrund des öffentlichen Drucks zurücktreten.

Sexuelle Übergriffe zwingen 2010 den Erzabt des Klosters St. Peter in Salzburg zum Rücktritt, im Privatgymnasium des Zisterzienser-Klosters Mehrerau wird das Verfahren gegen einen Pater aufgrund von Verjährung eingestellt. Im gleichen Jahr berichtet eine Zeitung über den Missbrauch im Stift Kremsmünster, daraufhin melden sich 45 ehemalige Gymnasiumschüler, die den Patres des Stifts sexuellen Missbrauch vorwerfen. Acht weitere Personen, darunter auch weltliche, sollen für körperliche und seelische Misshandlungen verantwortlich sein. Der Konviktsdirektor Alfons MANDORFER wird wegen schweren sexuellen Missbrauchs zu 12 Jahren Haft verurteilt, alle anderen Verfahren werden eingestellt. Das Stift zahlt € 700.000 den Opfern, alleine € 200.000 sind für Therapien.

2010 wird in einem Zeitungsbericht der Diözese Graz-Seckau und dem Vatikan das Vertuschen des Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen vorgeworfen. Der Pfarrer wird von Bischof Johann WEBER versetzt und die Staatsanwaltschaft stellt das Verfahren wegen Beweismangels und Verjährung ein. Drei Jahre später wird er wieder verdächtigt und es kommt erneut zur Einstellung des Gerichtsprozesses.

Nach weiteren Interventionen der Opfer kommt es zum ersten Kirchengerichtsverfahren, in dem der Pfarrer schuldig gesprochen wird. Obwohl sich der Verfahrensleiter des Erzbischöflichen Metropolitan- und Diözesangerichts in Salzburg bezüglich der Verjährung abgesichert hat, hebt die Glaubenskongregation das Urteil wegen Verjährung wieder auf.

2011 behauptet eine 47-jährige Frau, dass der ehemalige katholische Hochschulprofessor Peter HOFER sie mehrmals zwischen dem 16. und 22. Lebensjahr vergewaltigt hätte. Sie wendet sich an die Erzdiözese Salzburg, die einen Zuschuss für Therapiekosten ablehnt und ihr rät den Rechtsweg zu beschreiten. 2010 wird ihr eine Entschädigungs-Zahlung von der Opferschutz-Kommission zuerkannt. Der Fall wird an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet. Die „Plattform Betroffener kirchlicher Gewalt“ sieht die Zahlung als Schweigegeld2011 tritt Prof. HOFER von allen Ämtern zurück. Wieder wird ein Verfahren mangels Beweisen eingestellt, so auch im Fall Klaus KÜNG.

Wir vergessen nicht, trotz des Schweigens der Lämmer.

missbrauch-in-der-roemisch-katholischen-kirche-in-oesterreich/

Die Ex-Nonne Doris WAGNER, die wie eine Sklavin behandelt und von einem Priester mehrfach vergewaltigt wird, hat ihre Erlebnisse in ihrem Buch „Spiritueller Missbrauch in der katholischen Kirche“ festgehalten. Glaubensschwestern sterben durch Abtreibungen.

Der sexuelle Missbrauch hat bis heute kein Ende gefunden!

(©Limahr, 22. Juni 2022)