Zum Inhalt springen

Nutzlose Fresser – Die normale Bevölkerung wird nun Insekten fressen!

Nutzlose Fresser – Die normale Bevölkerung wird nun Insekten fressen!

Wir berichteten hier >>> und hier >>>

Die EU hat zum Neuen Jahr 2023 die Befugnis erteilt, Insekten in Backwaren, Teigwaren und andere Teilfertigprodukten für die allgemeine Bevölkerung also den nutzlosen Fressern beizumischen.

Obwohl zu wenige bis gar keine, veröffentlichte Aufschlüsse vorliegen, ist die EU-Kommission der Auffassung, dass keine spezifische Kennzeichnungsvorschriften über mögliche Allergische Reaktionen verzeichnet werden müssen.

Die Wahrscheinlichkeit ist jedoch sehr hoch, dass, wer Allergien gegen Krebstiere, Weichtiere und Hausstaubmilben besitzt, beim Verzehr von Produkten mit beigemischten Hausgrillen und dergleichen ebenfalls allergische Reaktionen erleidet.

Auch kann es zu neuen allergischen Reaktionen führen, wie z. B. gegen das Substrat, das an die Insekten verfüttert wurde.

Daher besteht lediglich nur ein Kennzeichnungspflicht, wenn das Produkt das Pulver Acheta domesticus enthält.

Das heisst, dass die Menschen selbst in Erfahrung bringen müssen, was Acheta domesticus ist und müssen auch eigenverantwortlich prüfen, ob sie darauf allergisch reagieren könnten.

Die Zulassung beginnt am 24. Januar 2023

Verantwortlich für die Bewilligung ist Ursula Von der Leyen.

Folgende Produkte werden mit beigemengten Hausgrillen im Verkauf liegen:

  • Mehrkornbrot
  • Mehrkornbrötchen
  • Crackern und Brotstangen
  • Getreideriegeln
  • Trockene Vormischungen für Bakcwaren
  • Kekse
  • trockenen gefüllten und ungefüllten Teigwarenerzeugnisse
  • Soßen
  • verarbeitete Kartoffelerzeugnisse
  • Gerichte auf Basis von Leguminosen und Gemüse
  • Pizza
  • Allgemeine Erzeugnisse aus Teigwaren und Molkenpulver
  • Fleischanalogen (vegetarische Fleischalternativen)
  • Bierähnliche Getränken
  • Schokoladenerzeugnissen, Nüssen und Ölsaaten
  • Snacks sowie Fleischzubereitungen