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Gültiger Staatsvertrag 15. Mai 1955

Der Staatsvertrag betrifft die Wiederherstellung eines unabhängigen und demokratischen Österreichs zwischen den Alliierten UdSSR, Großbritannien, USA und Frankreich einerseits sowie Österreich andererseits wurde am 15. Mai 1955 von den Außenministern  (Molotow, Macmillan, Dulles, und Pinay), deren Botschafter bzw. Gesandte (Iljitschow, Wallinger, Thompson, Lalouette) sowie dem österreichischen Außenminister Figl im Schloss Belvedere in Wien unterzeichnet.

Der Staatsvertrag besteht aus einer Präambel und 9 Teilen:

  1. politische und territoriale Bestimmungen,
  2. militärische und Luftfahrtbestimmungen,
  3. Rückzug der Alliierten Streitkräfte,
  4. aus dem Krieg herrührende Ansprüche,
  5. Eigentum, Rechte und Interessen,
  6. allgemeine Wirtschaftsbeziehungen,
  7. Regelung von Streitfällen,
  8. verschiedene wirtschaftliche Bestimmungen,
  9. Schlussbestimmungen.

Antrag zur Aufnahme in das Österreichische Nationale Memory of the World Register:

1. ZUSAMMENFASSUNG

2. ANTRAGSTELLER/IN
2.1 Name des/der Antragsteller/in
Österreichisches Staatsarchiv, Archiv der Republik
2.2 Beziehung zum nominierten Objekt
Verwahrer im Auftrag der Republik Österreich
2.3 Kontaktperson (Name, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse)
Dieter Lautner, Österreichisches Staatsarchiv, Archiv der Republik, Nottendorfer Gasse 2, 1030 Wien, +43 1 79540 292, dieter.lautner@oesta.gv.at

3. GENAUE BEZEICHNUNG UND BESCHREIBUNG DES NOMINIERTEN DOKUMENTS / DER SAMMLUNG
3.1 Name und genaue Identifikation des nominierten Objekts

Staatsvertrag betreffend die Wiederherstellung eines unabhängigen und demokratischen Österreich vom 15. Mai 1955 zwischen den Alliierten und assoziierten Mächten (UdSSR, Großbritannien, USA, Frankreich) und Österreich.


3.2 Katalog- bzw. Inventarisierungsangaben
Österreichisches Staatsarchiv, Archiv der Republik, Staatsurkunden, Urkundenreihe 2. Republik, 1955.05.15.
AT-OeStA/AdR AAng StUrk UrkR 2. Republik, 1955.05.15.
3.3 Bildquellen
Auf welche Internetseite darf zusätzlich im Falle einer Aufnahme des Dokuments / der Sammlung in das nationale Register von der OnlineDatenbank aus verlinkt werden, um den BesucherInnen direkten Zugang zu weiteren Informationen zu gewähren?
Homepage des Österreichischen Staatsarchivs
http://www.oesta.gv.at/

4. RECHTLICHE SITUATION
4.1 Eigentümer/in des Dokuments / der Sammlung (Name, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse)
Republik Österreich vertreten durch das Österreichische Staatsarchiv, Nottendorfer Gasse 2, 1030 Wien, Tel: +43 1 79540; Email: gdpost@oesta.gv.at
4.2 Kustos des Dokuments / der Sammlung (Name, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse) – falls abweichend von 4.1
Österreichisches Staatsarchiv, Archiv der Republik, Nottendorfer Gasse 2, 1030 Wien, Tel: +43 1 79540 251; Email: adrpost@oesta.gv.at
4.3 Verantwortlichkeit
Angaben zur rechtlichen und administrativen Verantwortlichkeit gegenüber dem nominierten Objekt.
Die Staatsurkunden sind Archivgut gemäß Österreichischem Bundesarchivgesetz (BGBl. Nr. 162/1999).
Das Österreichische Staatsarchiv ist Zentralarchiv für die ablieferungspflichtigen Bundesdienststellen der Republik Österreich (Oberste Organe und Bundesministerien).
4.4 Benützbarkeit
Der Text des Staatsvertrages ist mehrfach publiziert und im Bundesgesetzblatt abgedruckt. Das Original wird nur in Ausnahmefällen für ForscherInnen unter Aufsicht von MitarbeiterInnen des Archivs der Republik und als Leihgabe in Ausstellungen zur Verfügung gestellt.
4.5 Urheberrechtlicher Status
Ein ungeklärter Status sollte angegeben werden, hat jedoch keinen Einfluss auf die Aufnahme der Nominierung.
Die Staatsurkunde ist urheberrechtsfrei.

5. PRÜFUNG DER AUSWAHLKRITERIEN
5.1 Authentizität
Es handelt sich um eine beglaubigte Kopie des Vertrages, das einzige Original befindet sich im Staatsarchiv des Außenministeriums in Moskau. Alle anderen Signatarstaaten haben wie auch Österreich eine beglaubigte Kopie erhalten, die sich auch in ihrer äußeren Form vom Original unterscheidet.