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Erdgashändler in Österreich

Gemäß § 40 Abs. 1 GWG 2006 bzw. § 121 Abs. 1 GWG 2011 ist die Aufnahme der Tätigkeit eines Erdgashändlers im Voraus der Regulierungsbehörde anzuzeigen. Mit Veröffentlichung der aktuellen Liste der Erdgashändler kommt die Regulierungsbehörde E-Control ihrer diesbezüglichen Informationspflicht gemäß § 121 Abs. 1 GWG 2011 nach.

 FirmaWebsiteA2A S.p.A. www.a2a.eu