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COVID-19 Testmethode bereits am 13.10.2015 als Patent angemeldet!

COVID-19 Testmethode bereits am 13.10.2015 als Patent angemeldet!

Ist das 2015 angemeldete Patent von A. Rotschild echt?

Im Bild zu sehen die US-Patentnummer, der Name des Erfinders sowie das Anmeldedatum.

Im Auszug steht Folgendes:

Es wird ein Verfahren zum Erfassen und Übertragen biometrischer Daten (z. B. Vitalzeichen) eines Benutzers bereitgestellt, wobei die Daten analysiert werden, um zu bestimmen, ob der Benutzer an einer Virusinfektion wie etwa COVID-19 leidet. Das Verfahren umfasst die Verwendung eines Pulsoximeters, um zumindest den Puls- und Blutsauerstoffsättigungsprozentsatz zu erfassen, der drahtlos an ein Smartphone übertragen wird. Um sicherzustellen, dass die Daten korrekt sind, wird ein Beschleunigungsmesser im Smartphone verwendet, um die Bewegung des Smartphones und/oder des Benutzers zu messen. Sobald genaue Daten erfasst wurden, werden sie in die Cloud (oder den Host) hochgeladen, wo die Daten (allein oder zusammen mit anderen Vitalparametern) verwendet werden, um festzustellen, ob der Benutzer an einer Virusinfektion leidet (oder wahrscheinlich darunter leiden wird). wie COVID-19.

Abhängig von den spezifischen Anforderungen können die Daten, deren Änderungen und/oder die Ermittlung verwendet werden, um medizinisches Personal zu alarmieren und entsprechende Maßnahmen einzuleiten.

Aus dem Patentantrag geht hervor, dass das Patent am 13.10.2015 – lange vor dem COVID-19 – Ausbruch angemeldet wurde und am 03.09.2020 veröffentlicht wurde.

Bei der Internetsuche zum Patent von A. Rotschild, kommt als einer der ersten Treffer die Webseite von Faktencheck, die die Verschwörungstheorien zu widerzulegen versucht und schreibt, dass A. Rotschild mit dem Patent nichts zu tun hat.

Aber wer glaubt der Presse noch, zumal die Fakten im Internet offen einsehbar sind?