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Ablehnung der Strom- und Gas-Grundversorgung verfassungswidrig! Verbraucherschutzverband klagt!

Ablehnung der Strom- und Gas-Grundversorgung verfassungswidrig! Verbraucherschutzverband klagt!

Die Energiepreise schnalzen gerade abartig in die Höhe. Die enorm steigenden Energiekosten sind für viele Haushalte eine sehr grosse Belastung. In dieser Situation ist es wichtig, sich genau zu informieren und überlegt vorzugehen.

Von den niedrigen Preisen am Grosshandelsmarkt haben die privaten Kunden nicht profitiert. Die Energieanbieter schon. Sie haben die günstigen Preise an den Endverbraucher nicht weitergegeben und sehr gut damit verdient.

Wir berichteten hier:

Derzeit gibt es einige Energielieferanten, die für einen bestimmten Zeitraum eine fixe Preisgarantie gegeben haben und nun trotzdem die Preise erhöhen. Kunden, die damit nicht einverstanden sind, werden gekündigt. Das geht aus unserer Sicht überhaupt nicht!

Der Verbund und andere Landesversorger machen den Endverbrauchern zu schaffen, nun wälzen sie alles auf den Kunden ab – unter Missachtung der Gesetze.

Beispiel Verbund:

Nach 3 Telefonaten mit dem Verbund hat der Zusender dieser E-Mail folgendes erfahren:

Die Mitarbeiter meinen, dass der Verbund keine Grundversorgung in den Bundesländern Wien, Niederösterreich, Salzburg und Burgenland vergeben können.

Obwohl es eine gesetzlich Pflicht zur Erfüllung der Grundversorgung gibt, hält sich der Verbund anscheinend nicht daran!

Unser Bericht dazu >>>>

Ein Mitarbeiter vom Verbund rief dann den Kunden an und meinte, dass die gesetzliche Erfüllungspflicht von seitens Verbund natürlich für Bestandskunden des Verbundes gelten!

Genauso falsch! Die Energieanbieter müssen jeden österreichischen Haushalt in Vertrag nehmen und auch die Grundversorgung anbieten!

In den Landesgesetzen zum Strom von Wien, Niederösterreich, Burgenland, Kärnten und Salzburg gibt es die Einschränkung, dass Grundversorgung nur gewährt werden muss, wenn sich kein anderer Versorger findet. Mit diesem Argument werden viele Anträge auf Grundversorgung zu Unrecht abgelehnt.

„Diese Passagen in den Landesgesetzen sind schlicht verfassungswidrig,“ sagt Peter Kolba, Obmann des Verbraucherschutzvereines (VSV). 

„Unser Rechtsanwalt Mag. Salburg hat erste Klagen gegen den Verbund inzwischen bei Gericht eingebracht.“

„Die Teilzahlungen sind über das Jahr explosiv angestiegen“, meint Peter Kolba, Obmann des Verbraucherschutzvereines (VSV). Rund 500 Beschwerden, die seit November 2022 den VSV erreicht haben, hat der Verein unterstützt, so viele wie nie zuvor.

Dabei gilt seit 1. Dezember 2022 die Strompreisbremse. Diese soll automatisiert über die Stromlieferanten abgewickelt werden. Der Staat springt bis zum Verbrauch von 2900 Kilowattstunden mit 30 Cent pro Kilowatt ein.

Der Kunde müsste dann nur 12 Cent (inklusive Umsatzsteuer) pro Kilowattstunde löhnen.

Doch die Energieanbieter berücksichtigen das in den Rechnungen vom Dezember 2022 nicht.

Hierzu eine Apa-Aussendung von VSV/Peter Kolba: VSV klagt Energieversorger wegen Grundversorgung!

Ablehnungen auf Basis von Landesgesetzen verfassungswidrig!

Im Falle von Strom und Gas besteht in Österreich nämlich die Pflicht zur Grundversorgung. Energie-Unternehmen dürfen zwar Strom und Gas abschalten, wenn Rechnungen nicht bezahlt werden. Doch der gesetzliche Anspruch der Grundversorgung ermöglicht es Verbrauchern und Kleinunternehmen, eine drohende Abschaltung zu verhindern, sobald sie in Zahlungsschwierigkeiten geraten. >>>>