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Vor einem Jahr erteilt ELGA der Impfpflicht eine Absage!

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Ein 87 Seiten langes Dokument der Elektronischen Gesundheitsakte ELGA, welches scheinbar bereits an die Regierung übergeben wurde, zeigt detailgetreu auf, warum eine Impfpflicht in der derzeit geplanten Form nicht durchführbar sei.

Die Gründe dafür liegen in der mangelnden Eignung, in der nicht gegebenen Verhältnismäßigkeit und zudem gibt es berechtigte Bedenken in Hinblick auf den Datenschutz.

Nicht geeignet und nicht erforderlich

Bei einer Beurteilung der Zulässigkeit der für diesen Auftrag nötigen Datenverarbeitung, musste die Verhältnismäßigkeit der Impfpflicht durch die ELGA geprüft werden. Dabei kam sie zu dem Schluss, dass solch eine Maßnahme weder geeignet noch erforderlich ist. Eine Eignung liegt deswegen nicht vor, weil davon ausgegangen wird, dass sich nur mehr ein verschwindend geringer Anteil an Ungeimpften aufgrund einer Impfpflicht den Stich holen wird.

Die Erforderlichkeit wiederum liegt deshalb nicht vor, weil es nicht als sicher gegeben ist, dass eine Überlastung der Normalbettenkapazität in den Spitälern gegeben ist und aufgrund der Omikron Variante auch eine Überlastung der Intensivbetten nicht in Sicht sei. Man geht derzeit weiters von einer 90 prozentigen Immunität der österreichischen Bevölkerung aus.

Gesellschaftliche Aspekte im Hintertreffen

Zudem würden wissenschaftliche Argumente die gesellschaftliche Komponente einer generellen Impfpflicht nicht ausreichend in den Fokus stellen, sondern lediglich die medizinischen Aspekte. Last but not least wären auch noch nicht alle gelinderen Maßnahmen ausgeschöpft worden.

Zu den nicht unerheblichen Risiken von gesellschaftlichen Aspekten einer Covid-19 Impfpflicht zähle unter anderem die Polarisierung der Gesellschaft, Überlastung der öffentlichen Verwaltung, ein großes Streitpotential im Arbeitsrecht, ein genereller Vertrauensverlust in öffentliche Gesundheitsmaßnahmen bzw. einem unwiderruflichen Vertrauensverlust in ELGA wegen eines auf Gesundheitsdaten beruhenden Strafvorgangs.

Datenschutzverletzungen hätten Folgen

Aufgrund der genannten vielschichtigen Problematik steht wohl außer Frage, dass die Covid-19 Impfpflicht unter den gegebenen Umständen nicht als verhältnismäßig angesehen werden kann und daher auch die Verarbeitung zur Vollziehung der Covid-19 Impfpflicht nicht zulässig ist.

Zulässig wäre laut ELGA lediglich eine technische Vorbereitung der Systeme für den Fall einer späteren Zulässigkeit der Covid-19 Impfpflicht. Die ELGA sieht sich jedenfalls in einem worst case Szenario mit Schadenersatzforderungen in Milliardenhöhe konfrontiert, wenn die Verarbeitung von Daten trotz Unzulässigkeit erfolgen würde.

@JM