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#EuXit – Gründungsverträge der EU

Die Römischen Verträge, mit denen die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und die Europäische Atomgemeinschaft (EAG oder Euratom) gegründet wurden, wurden am 25. März 1957 unterzeichnet und traten am 1. Januar 1958 in Kraft. Im Unterschied zum EGKS-Vertrag gelten die Römischen Verträge auf unbegrenzte Zeit (Artikel 240 EWG-Vertrag und 208 EAG-Vertrag), wodurch sie nahezu Verfassungsrang erhielten.
Die sechs Gründerstaaten waren Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und die Niederlande.