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Euxit -Die europäische digitale Identität ab Mai 2023!

Euxit -Die europäische digitale Identität ab Mai 2023!

Die EU-Kommission will im Mai 2023 einen einheitlichen Identitätsnachweis für die digitale Identität einführen. Das Vorhaben stößt weiterhin auf massive Kritik.

Der neue Rechtsakt soll alle EU-Mitgliedstaaten dazu verpflichten, eine Software namens European Digital Identity Wallet (ID-Wallet) anzubieten.

Sie soll eine einheitliche Online-Identifizierung von Bürgern innerhalb der europäischen Union arrangieren, ohne Rücksicht anhaltender Sicherheitsbedenken und scheinbarer Aufbau eines Social Credits System aus der Zivilgesellschaft.

Plattformen wie Facebook, Amazon und Google als auch Behörden und Banken sollen dazu verpflichtet werden, die europäische ID-Wallet zu unterstützen.

Für das Projekt macht sich die unter Korruptionsverdacht stehende Präsidentin der Europäischen Kommission, Ursula von der Leyen, stark. Bei ihrer Pressekonferenz zum Korruptions-Skandal im EU-Parlament kapselt sich die sonst so wortgewandte Ursula van der Leyen ab: Hier gibt’s nichts zu sehen. Überhaupt wird so etwas nie wieder passieren. Ehrenwort!

Thomas Lohninger, Geschäftsführer von epicenter.works und Vizepräsident von European Digital Rights, bemängelt im Rahmen einer öffentlichen Anhörung, dass die neue Verordnung keine Schutzmassnahmen gegen Missbrauch bei Tracking, Profiling und gezielter Werbung vorsehe.

Derzeit können nur etwa 60 % der EU-Bevölkerung in 14 Mitgliedstaaten ihren nationalen elektronischen Identitätsnachweis länderübergreifend nutzen. EU-weit erlauben 14 % der Anbieter zentraler öffentlicher Dienstleistungen eine länderübergreifende Authentifizierung per elektronischem Identitätsnachweis, beispielsweise zum Nachweis der Identität einer Person im Internet ohne Passwort.

Die europäische digitale Identität kann in vielerlei Fällen verwendet werden, schreibt die EU auf ihrer Seite.

  • Nutzung aller öffentlichen Dienste wie Beantragung von Geburtsurkunden und ärztlichen Attesten oder Mitteilung bei Adressänderung
  • Eröffnung eines Bankkontos 
  • Einreichung der Steuererklärung
  • Bewerbung an einer Hochschule im Inland oder in einem anderen Mitgliedstaat
  • Speicherung eines ärztlichen Rezepts, das überall in Europa eingelöst werden kann 
  • Altersnachweis
  • Anmietung eines Autos mit digitalem Führerschein
  • Check-in in einem Hotel 

Der Datenschutzexperte Lukasz Olejnik fordert, in der ID-Wallet nicht länger benötigte Daten nur für einen strikt begrenzten Zeitraum zu speichern und anschliessend zu löschen.

Der Europäische Datenschutzbeauftragte Wojciech Wiewiórowski beanstandet, dass noch erheblich rechtliche und technische Details ungeklärt seien. Es lasse sich aus seiner Sicht derzeit nicht prüfen, ob und inwieweit das Vorhaben DSGVO-Standards verletze.

Die gesamte eIDAS-Reform ist in Gefahr. Wenn das System in dieser Form umgesetzt wird, werden die Datenschutzverbände die Bürger warnen müssen, dieses neuen System nicht zu nutzen.

Alle Hoffnung liegt nun beim Europäischen Parlament, wo der Industrieausschuss unter der Leitung von Berichterstatterin Romana Jerkovic in der Endphase der Verhandlungen steht. Alle drei Stellungnahmen des Ausschusses zur eIDAS-Reform enthalten die dringend benötigten Sicherheitsmassnahmen zur Wahrung der Privatsphäre, die von der Zivilgesellschaft und Wissenschaftlern gefordert wurden, schreibt Epicenter.works.