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Beipacktext Covid 19 Test

Gurgeltest in den Schulen für unsere Kinder

Auf Schulleitungen und Lehrkräfte kommt im Rahmen des vom Ministerium propagierten „sicheren Schulstarts“ wieder einiges zu. Unter anderem ein erhöhter „Testaufwand“ an – wohlgemerkt – GESUNDEN Kindern und Schulpersonal.

Und das mit einem PCR-Test, der – und das wissen wir schon seit mehr als eineinhalb Jahren – NICHT für die Diagnose einer Krankheit entwickelt wurde, sondern nur als Diagnosehilfe für medizinisches Fachpersonal, um bei SYMPTOMHAFTEN Personen eine Einschätzung ihrer tatsächlichen Krankheit zu erleichtern!

Ich habe die deutsche Übersetzung der englischen Produktinformation zu den Testkits bekommen, die in den Schulen verwendet werden und habe interessante Stellen gefunden.

Bitte beachtet den Schluss.

Gefahrenstoffe und mehr

Das heißt im Klartext: Zumindest Bestandteile des Testkits erfüllen den Tatbestand von Gefahrenstoffe, und bei Durchführung der Tests durch NICHT QUALIFIZIERTES PERSONAL besteht de facto absolute Gefahr!

Und wer will uns weismachen, dass Kinder, die den Test selbständig durchführen, auch nur im Entferntesten qualifiziert sind

So gesehen müssen alle verantwortungsbewussten Eltern gegen den Einsatz dieser Tests protestieren und alle Personen im pädagogischen Dienst die Überwachung der Testdurchführung verweigern.

Theorie und Praxis

Doch das ist graue Theorie, denn in der Praxis drohen jedem Pädagogen wohl schwerste dienstrechtliche (jedoch illegale!) Konsequenzen bis hin zur Entlassung durch den Dienstgeber.

Und vor dieses DILEMMA, sich zwischen Verantwortung und drohendem persönlichen Existenzverlust entscheiden zu müssen, werden Zehntausende im Schuldienst beschäftigte Personen von nun an noch zwingender gestellt, als je zuvor.

Es ist BESCHÄMEND, was diese Regierung hier auf dem Rücken der Menschen in „bester“ Tradition des Milgram-Experimentes veranstaltet!

Ausschnitte aus dem Beipacktext:

Anmerkung: „Puffer“ ist jene Flüssigkeit, in welche dann die “gespülte” Flüssigkeit gegeben werden muss. Also ist ein direkter Kontakt mit dieser gefährlichen Lösung bei Kindern durchaus möglich!

3.2.2. Gefährliche Inhaltsstoffe im Puffer:

Die Extraktionspufferlösung wird zusammen mit dem SARS-CoV-2-Antigen-Schnelltest in der Kit-Box geliefert. Die Konzentration der gefährlichen Inhaltsstoffe im Puffer ist dann in der folgenden Tabelle angegeben:

4.2. Wichtigste Symptome und Wirkungen, sowohl akut als auch verzögert

Symptome/Auswirkungen nach Hautkontakt:

  • Kann Hautreizungen,
  • Ätzungen und
  • Dermatitis verursachen.
  • Austrocknungseffekt, der zu rauer und rissiger Haut führt.
  • Symptome/Auswirkungen nach Augenkontakt: Kann Augenschäden und Hornhauttrübung verursachen.
  • Symptome/Auswirkungen nach Einnahme: Kann Erbrechen verursachen.

6.2. Vorsichtsmaßnahmen für die Umwelt

Entsorgen Sie die Tests als medizinischen Abfall. Nicht in Oberflächengewässer, Abflüsse oder Abwasserkanäle gelangen lassen. Ableitungen in die Umwelt sind zu vermeiden.

6.3. Verfahren und Material zur Eindämmung und Reinigung

Nehmen Sie den Puffer mit saugfähigem Material auf. Zur Entsorgung in geeigneten, geschlossenen Behältern aufbewahren. Entsorgen Sie die Tests als medizinischen Abfall.

7.1. Vorsichtsmaßnahmen für die sichere Handhabung

Tragen Sie einen geeigneten Laborkittel und Handschuhe.

Vermeiden Sie den Kontakt mit Haut, Augen und Schleimhäuten.

Achten Sie darauf, den Puffer nicht zu bespritzen, zu verschütten oder zu verspritzen.

Im Laborbereich nicht essen, trinken oder rauchen.

ABSCHNITT 9: PHYSIKALISCHE UND CHEMISCHE EIGENSCHAFTEN

Informationen über grundlegende physikalische und chemische Eigenschaften

Die folgenden Angaben betreffen die Pufferlösung:

  • Aussehen farblose Flüssigkeit
  • Geruch geruchlos
  • Geruchs-Schwellenwert Keine Daten verfügbar
  • pH 8,0~9,0
  • Schmelzpunkt/Gefrierpunkt Keine Daten verfügbar
  • Anfangssiedepunkt und Siedebereich Keine Daten verfügbar
  • Flammpunkt Keine Daten verfügbar
  • Verdunstungsrate Keine Daten verfügbar
  • Entflammbarkeit (fest, gasförmig) Keine Daten verfügbar

Anmerkung: „Keine Daten verfügbar“ bedeutet nichts anderes, als dass NICHT genügend Voruntersuchungen gemacht wurden!

Triton X-100 (CAS No. 9002-93-1)
LD50 Dermal (Rabbits)8.000 mg/kg

11.1 Informationen über toxikologische Auswirkungen Akute Toxizität

  • Korrosion/Reizung der Haut Keine Daten verfügbar.
  • Schwere Augenschädigung/Reizung Keine Daten verfügbar.
  • Sensibilisierung der Atemwege oder der Haut Keine Daten verfügbar.
  • Mutagenität von Keimzellen Keine Daten verfügbar.
  • Kanzerogenität Keine Komponente in diesem Produkt wurde von ACGIH, IARC, NTP oder OSHA als krebserzeugend bestätigt.
  • Reproduktionstoxizität Natriumazid hat eine drastisch toxische Wirkung auf das In-vitro-Wachstum von Mausembryonen bei Konzentrationen von 10-4 mol/L in der Petrischale oder höher.
  • STOT-Einzelexposition Keine Daten verfügbar.
  • STOT-wiederholte Exposition Keine Daten verfügbar.
  • Aspirationsgefahr Keine Daten verfügbar.

12.2. Persistenz und Abbaubarkeit

Natriumazid (CAS-Nr. 26628-22-8)
Persistenz und AbbaubarkeitIn Wasser löslich. Die Persistenz ist aufgrund der verfügbaren Informationenunwahrscheinlich.

12.4. Mobilität im Boden

Natriumazid (CAS-Nr. 26628-22-8)
Mobilität im BodenWird wahrscheinlich aufgrund seiner Wasserlöslichkeit in der Umwelt mobilsein.

 

ABSCHNITT 13: HINWEISE ZUR ENTSORGUNG

13.1 Methoden der Abfallbehandlung Produkt

Nach Gebrauch als medizinischer Müll entsorgen und sollte den örtlichen, staatlichen oder nationalen Gesetzen entsprechen. Nicht in Oberflächengewässer, Abflüsse oder Abwasserkanäle gelangen lassen. Kontaminierte Verpackungen

Die Entsorgung sollte in Übereinstimmung mit der örtlichen, staatlichen oder nationalen Gesetzgebung erfolgen. Kontaminierte Verpackungen müssen auf die gleiche Weise wie das Produkt entsorgt werden.

ABSCHNITT 15: REGULIERUNGSINFORMATIONEN

Sicherheits-, Gesundheits- und Umweltschutzvorschriften/gesetzspezifische Vorschriften für den Stoff oder das Gemisch

Die Extraktionspufferlösung wird zusammen mit dem SARS-CoV-2-Antigen-Schnelltest in der Kit-Box geliefert.

Der Puffer enthält einen Stoff Triton X-100, der in die Kandidatenliste der besonders besorgniserregenden Stoffe (SVHC) für die Zulassung aufgenommen wurde, und das Verfallsdatum ist der 4. Januar 2021 gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH).

Da jedoch die COVID-19-Pandemie eingetreten ist, wurde der Verfallsdatum für Triton X-100 hinsichtlich der Verwendung für die Forschung, Entwicklung und Produktion von Arzneimitteln, medizinischen Geräten oder Zubehör für medizinische Geräte, einschließlich in vitro diagnostischer Geräte, und für die Diagnostik, Behandlung oder  Prävention  von COVID-19  und Verwendung in  solchen medizinischen Geräten  oder Zubehör gemäß der Verordnung der Kommission (EU) 2020/2160 auf 22 Dezember 2023 verschoben.

15.2 Beurteilung der Chemikaliensicherheit

Keine Daten verfügbar.

16.4. Relevante H-Aussagen (Anzahl und Volltext):

  • H300 Tödlich beim Verschlucken.
  • H302 Schädlich beim Verschlucken.
  • H315 Verursacht Hautreizungen
  • H319 Verursacht schweren Augenreiz.
  • H400 Sehr giftig für Wasserlebewesen.
  • H410 Sehr giftig für Wasserlebewesen mit lang anhaltender Wirkung.

Dazu ein Zitat aus Wikipedia

Die H- und P-Sätze („Gefahren- und Sicherheitshinweise“, Englisch: hazard und precautionary) und die ergänzenden EUH-Sätze sind knappe Sicherheitshinweise für Gefahrenstoffe, die im Rahmen des global harmonisierten Systems zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien (GHS) verwendet werden. Die H- und P-Sätze haben in der GHS-Kennzeichnung eine analoge Aufgabe wie die bei der früheren EU-Kennzeichnung verwendeten R- und S-Sätze.

Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP)